Das Wechselmodell – Pro und Contra

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Das Wechselmodell – eine Alternative für Trennungskinder?

Viele Eltern stehen nach einer Trennung vor der Frage, wie das Leben mit den gemeinsamen Kindern zukünftig gestaltet werden soll. 

Oft leben die Kinder weiter bei der Mutter, während der Vater ein Umgangsrecht ausübt. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Kinder bei der Mutter viel Alltag und bei dem Vater die Wochenenden und damit fast ausschließlich Freizeit erleben. Im Wechselmodell sind die Betreuungsanteile dagegen gleich groß.

Voraussetzung für das Wechselmodell ist, dass zwischen den Eltern eine vernünftige Kommunikationsbasis und ein Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen besteht. Außerdem sollte die räumliche Distanz nicht zu groß sein.

Das Wechselmodell hat für die Kinder den Vorteil, dass sie zu beiden Elternteilen eine verlässliche Bindung bewahren. Für die Eltern hat es den Vorteil, dass beide viel Zeit mit den Kindern verbringen können – gleichzeitig aber auch für sich selbst Freiräume erschließen, um sich weiter beruflich oder privat zu entwickeln. 

Nachteilig ist nicht nur der finanzielle und organisatorische Aufwand, sondern auch die Belastung, die für manche Kinder mit den Wechseln einhergeht.

Jene Eltern, die sich ein solches Modell vorstellen können, sollten sich Unterstützung bei der Erarbeitung einer verbindlichen Elternvereinbarung und bei der Ermittlung des Unterhalts für die Kinder suchen.

Der Einschaltung des Familiengerichtes bedarf es immer dann, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen das Wechselmodell anstrebt – oder, wenn ein Elternteil sich nicht vorstellen kann, dass die häufigen Wechsel dem Wohle des Kindes dienen und das Wechselmodell abwehren möchte.

Derartige Verfahren werden für alle Betroffenen oft als emotional belastend wahrgenommen und sollten deshalb durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht unterstützt werden.


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