Datenklau: Tausende Kunden der Deutschen Bank, Postbank, ING Diba und Comdirect von Hackerangriff betroffen

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Durch einen Hackerangriff auf den Kontowechsel-Dienstleister Majorel Deutschland GmbH haben Kriminelle sensible personenbezogene Daten wie Vor- und Nachnamen sowie IBAN erbeutet. Von diesem Datenklau sind Kunden der ING Diba, Deutschen Bank, Postbank und Comdirect betroffen, die in den Jahren 2016 bis 2020 im Zusammenhang mit einer Kontoeröffnung die Kontowechselhilfe genutzt haben.

Laut der Banken sollen die Täter keinen direkten Zugriff auf die Konten der Betroffenen erhalten haben. Die infolge der Hackerattacke gestohlenen Daten können jedoch dafür verwendet werden, unberechtigte Abbuchungen vorzunehmen.

Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass durch Phishing-Angriffe in Form von gefälschten E-Mails oder SMS-Nachrichten versucht wird, an weitere persönliche Daten zu gelangen, oder die Kunden durch Anrufe von angeblichen Bankmitarbeitern dazu zu verleiten, ihre Zugangsdaten herauszugeben, um diese dann für betrügerische Zwecke zu missbrauchen.

Das sollten Kunden nun tun:

  • Kontobewegungen und Online-Zugänge beobachten
  • keine persönlichen Daten, Zugangsdaten und/oder Auskünfte am Telefon preisgeben
  • keine E-Mails, Links oder Anhänge von unbekannten Absendern öffnen
  • ggfs. Passwörter ändern
  • unberechtigte Abbuchungen unverzüglich der Bank melden

Ansprüche der Kunden

Liegt ein Zahlungsvorgang vor, der nicht von dem Kunden autorisiert war, haftet die Bank gemäß
§§ 675u ff. BGB. Der Kunde hat gegen seine Bank Anspruch auf Erstattung des unautorisierten Betrages.

Wurde ein Betrag von dem Konto abgebucht, ohne dass eine Einzugsermächtigung vorlag, muss der Kunde dies innerhalb von 13 Monaten gegenüber seiner Bank mitteilen. Meldet der Kunde die unautorisierte Abbuchung innerhalb dieser Frist, wird der Betrag von der Bank grundsätzlich gutgeschrieben. Eine Erstattung erfolgt allerdings nicht, wenn die Bank mit Erfolg einwenden kann, dass ihr Kunde bezüglich des Umgangs mit seinen Zugangsdaten grob fahrlässig gehandelt hat. Hierauf berufen sich die Banken häufig, wenn es um die Frage geht, wie die Täter an die sensiblen personenbezogenen Daten gelangt sind.

Wenn auch Ihre Bankdaten durch einen Hacker gestohlen und missbraucht wurden oder Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Als auf das Bankrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Wir machen Ihre Ansprüche geltend und setzen sie gegebenenfalls gerichtlich für Sie durch. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir gerne für Sie die Kostendekcungszusage Ihrer Versicherung ein.

Rufen Sie uns gerne unter 0711/410 191 60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@johstrichter.de.



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