Datenleck: Dr. Stoll & Sauer reicht Klage gegen Streaming-Dienst Deezer ein

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Das Datenleck beim Musik Streaming-Dienst Deezer bleibt für das Unternehmen nicht ohne Folgen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 3. März 2023 Klage gegen Deezer am Landgericht Offenburg eingereicht. Dem klagenden Verbraucher ist durch das Datenleck beim französischen Unternehmen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein sogenannter immaterieller Schadensersatz entstanden. Von Deezer wird daher ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 3000 Euro gefordert. Sind personenbezogene Daten einmal im Internet veröffentlich, kann es jederzeit zu einem Datenmissbrauch durch Kriminelle kommen. Deshalb soll Deezer auch für alle durch das Datenleck entstehenden künftigen Schäden haften. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Deezer-Kunden eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Zur Erstberatung gehört ein Betroffenheits-Check, der auch andere Datenlecks miteinschließt. Mehr Infos zum Thema Datenlecks gibt es auf unserer speziellen Website.

Erschreckende Informationspolitik von Deezer zum Datenleck

Das Datenleck bei Deezer stellt für betroffene Verbraucher eine Datenkatastrophe dar und kann als klaren Verstoß gegen den Datenschutz gewertet werden. Deezer hätte die Daten besser schützen müssen. Zum Datenleck war es bereits 2019 gekommen. Erst im November 2022 bemerkte das Unternehmen den Datenklau. Die Kunden jedoch wurden erst im Februar 2023 informiert. Die zögerliche Informationspolitik und die unglaublich lange Zeit, ehe das Unternehmen den Datenklau entdeckt hat, werfen kein gutes Licht auf Deezer. Bei der Datensicherheit ist wohl geschlampt worden, sonst wäre es zu keinem Datenleck gekommen. Das Unternehmen zeigt darüber hinaus wenig Interesse, die Hintergründe des Datenlecks aufzuarbeiten.

Welche Folgen hat das Datenleck bei Deezer?

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat jetzt die erste Klage gegen den Streamingdienst Deezer am Landgericht Offenburg eingereicht. Zwar ist auf den ersten Blick Deezer-Kunden noch nicht viel passiert. Natürlich können irgendwann von den Deezer-Daten ausgehende Spam- und Phishing-Wellen nerven. Doch die Gefahr lauert in der Zukunft und ist eine ganz andere. Mit Hilfe von SMS, E-Mail oder Malware kann es zu Betrugsversuchen kommen. Die von Deezer abgegriffenen personenbezogen Daten können dafür als Grundlage dienen.

Da es auch zum großen Datenklau bei anderen Social-Media-Accounts wie Facebook gekommen ist, wächst das Risiko, dass Kriminelle weitere personenbezogene Daten miteinander verknüpfen und zum Schluss die Identität von Verbrauchern übernehmen und im Namen der Geschädigten Geschäfte abschließen. Bereits jetzt werden die Mails von Banken täuschend echt kopiert. Wer da im Eifer des Tagesgeschäft die falsche Taste drückt, kann große Probleme bekommen. Die Gefahr eines Datenlecks liegt in dem Kontrollverlust über die eigenen Daten. Sind diese Daten einmal weg, sind sie für Kriminelle jederzeit benutzbar.

Ein besonders krasser Fall ist das Datenleck bei PayPal. Hier wurden von anderen Datenlecks erbeutete Namen, Adressen und Passwörter dazu benutzt, bei PayPal Zugriff auf Kundendaten zu erhalten. Hier zeigt sich auch wieder, dass Verbraucher nicht immer dasselbe Passwort verwenden sollten.

Zusammengefasst lässt sich feststellen: Die Gefahr liegt also in der Zukunft. Geraten die Daten in die falschen Hände, ist dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet.

Deezer-Kunden ist ein Schaden durch das Datenleck entstanden

Deezer-Kunden haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Das Unternehmen muss ihnen nach Artikel 15 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darüber Auskunft erteilen. Innerhalb eines Monats muss das Unternehmen Auskunft erteilen. So sieht es Artikel 12 DSGVO vor. Letztlich ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Betroffenen ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. Die Gefahr, Opfer von Kriminellen zu werden, ist enorm gestiegen. Auch ein Identitätsdiebstahl ist im Bereich des Möglichen. Erste Gerichte haben beispielsweise Facebook zur Zahlung von Schmerzensgeld in erster Instanz verurteilt, weil der Social-Media-Riese die Daten seiner Kunden besser hätte schützen müssen. Grundlage dafür ist Artikel 82 DSGVO. Die Verordnung sieht bei schuldhaften Verstößen bei den Geschädigten einen Anspruch auf ein „angemessene Schmerzensgeld“. Dr. Stoll & Sauer bietet für Deezer-Kunden eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Online-Check an. Wir prüfen für Sie die Betroffenheit des Datenlecks. Wir können auch feststellen, ob Daten bei anderen Lecks aufgetaucht sind.


Foto(s): Pixabay

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