Datenmissbrauch: Schadensersatz bei unzureichendem Schutz personenbezogener Daten

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Millionen Kunden- und Kontodaten geraten immer häufiger ungewollt in die Hände Dritter. Rechtsanwalt Johannes Haun von der Kanzlei HOS Rechtsanwälte gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich gegen einen Datenmissbrauch zur Wehr setzen können.

Beabsichtigt ein Unternehmen oder eine Organisation, Kundendaten nicht nur für den vereinbarten Zweck (zum Beispiel zur Vertragsabwicklung) zu nutzen, sondern auch für die Werbung zu ganz anderen Produkten, so muss es gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits bei Erhebung der Daten darauf hinweisen und den Verbraucher unter anderem über mögliche Empfänger der Daten unterrichten. Der Verbraucher muss dazu einwilligen, es sei denn, der Anbieter hat ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung. Das gilt auch, wenn Unternehmen gezielt durch Verlosungen, Preisausschreiben, Haushaltsbefragungen oder bei Informationsveranstaltungen Daten erheben, um sie anschließend für Werbezwecke zu verwenden oder zu veräußern.

Auch im Falle eines sogenannten „Datenvorfalls“ bei einem Unternehmen, welches eine Vielzahl von personenbezogenen Daten speichert und auf diese Daten illegaler Weise von Dritten zugegriffen wird, kann sich der betroffene Verbraucher auf zivilrechtlichem Wege zur Wehr setzen.

Als Verbraucher haben Sie eine Vielzahl von Rechten, die bei nachweislichen Datenverstößen auch stets gerichtlich durchgesetzt werden können. Bei Verstößen gegen die DSGVO können zum einen die Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder verhängen. Nach anfänglicher Zurückhaltung der deutschen Aufsichtsbehörden sind mittlerweile auch Bußgelder im Millionenbereich keine Überraschung mehr.

Zugleich können natürliche Personen bei einem DSGVO-Verstoß Schadenersatz verlangen. Über Art. 82 DSGVO steht betroffenen Personen ein eigener deliktischer Anspruch gegen datenverarbeitende Unternehmen zu, wenn ihnen aufgrund eines DSGVO-Verstoßes ein Schaden entstanden ist.

Rechtsanwalt Haun von HOS Rechtsanwälte ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und berät gerne auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Weitere Informationen zu RA Haun und seiner Tätigkeit können Sie den Rechtstipps und dem Bewertungsprofil entnehmen. RA Haun berät Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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