Datenschutz verheizt. Warum die Kampagne der CDU gegen Datenschutzrecht verstößt.

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Die Aktion "Fair heizen statt verheizen" auf der Webseite https://aktion.cdu.de/fair-heizen bezieht sich auf das geplante Heizungsgesetz der Ampelkoalition. Die CDU plant, mit einer Online-Kampagne gegen dieses Gesetz zu mobilisieren. Allerdings hat die zuständige Berliner Behörde ein Prüfverfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob die Partei dabei gegen Datenschutzrichtlinien verstößt.


Hier geht's zu meinem Podcast zu diesem Thema:


Die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Webseite umfassen unter anderem:


  • Informationspflicht: Webseitenbetreiber müssen die Nutzer klar und verständlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Dazu gehört die Angabe von Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Empfängern der Daten.


  • Einwilligung: Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Einwilligung erfolgt, muss diese freiwillig, informiert und eindeutig abgegeben werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.


  • Rechte der Betroffenen: Nutzer haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung oder Löschung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.


  • Datensicherheit: Webseitenbetreiber müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.


  • Auftragsverarbeitung: Sofern externe Dienstleister im Auftrag des Webseitenbetreibers personenbezogene Daten verarbeiten, müssen entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung getroffen werden.


Fazit: Die Webseite der Union verstößt gegen Datenschutzrecht.


Herr Koch hat Recht. Podcast für Datenschutz und Digitalrecht.

Henning Koch, Rechtsanwalt aus Marburg, hat etwas für alle, die sich für digitale Rechtsthemen interessieren: Recht. Mal allein, mal mit Gästen. Aktuell und mit Augenzwinkern. Kurz und bündig. 15 Minuten müssen reichen. Versprochen.

Foto(s): Steffen Schmidt

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