Defindopro – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Defindopro bietet unter der Domain defindopro.co unterschiedlichste Handelsgeschäfte an.

Sie wirbt damit, dass die Firma Defindopro einen direkten Zugang zu einzigartigen Assetkategorien im Bereich Kryptowährungen anbieten könne sowie mit zahlreichen CFDs und aufregenden Krypto-Bundles handeln würde.

Bei den sog. CFD-Geschäften handelt es sich um den Handel mit Differenzkontrakten, der hochrisikoreich ist.

Im Übrigen wird auch damit geworben, dass Forex-Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Defindopro getätigt werden könnten, die unter der Adresse: 20 Paternoster Sq., London, EC4M 7LS, United Kingdom, eine Niederlassung unterhalten würde.  

Anlegern können wir aus verschiedensten Gründen nur davon abraten, über die Handelsplattform Defindopro Handelsgeschäfte zu tätigen.

So fehlt beispielsweise ein rechtsverbindliches Impressum auf der Homepage, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Defindopro oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind. Es findet sich kein Hinweis auf Direktoren oder Geschäftsführer der Firma Defindopro.

Auch eine Betreibergesellschaft wird nicht benannt. Entsprechende Internethandelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften betrieben.

Recherchiert man weiter, so findet man im Internet auch Hinweise darauf, dass seitens der Mitarbeiter der Firma Defindopro von einem Kunden eine „Kaution“ gefordert wurde, damit der Kunde sein angeblich vorhandenes Guthaben ausbezahlt erhält. Bei der entsprechenden Vorgehensweise handelt es sich unseres Erachtens um einen betrügerischen Vertriebstrick, um Anleger zu weiteren Einzahlungen zu verleiten.

Um eine Auszahlung eines Guthabens zu erhalten, muss ein Anleger bei seriösen Handelsplattformen keine „Kaution“ hinterlegen.

Gegen eine Anlage über die Internethandelsplattform Defindopro spricht auch, dass die Firma Defindopro über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt, in Deutschland die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Internethandelsplattform Defindopro abzuwickeln. Jeder Anbieter von Finanzdienstleistungen, der in Deutschland entsprechende Handelsprodukte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. Liegt, wie im vorliegenden Fall, die Genehmigung nicht vor, dann verstoßen die Verantwortlichen der Firma Defindopro und die Firma Defindopro gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Dies kann auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Firma Defindopro dahingehend haben, dass diese aufgrund der fehlenden Genehmigung gemäß § 54 KWG sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden können.

Anleger, die mit einer Handelsplattform Handelsgeschäfte tätigen, die unreguliert ist, können darüber hinaus gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie Verluste bei den Handelsgeschäften erlitten haben.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Defindopro investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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