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Der außergerichtliche Vergleich: Schuldenfrei werden ohne Insolvenz

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Wenn Sie selbst Schulden haben und diese nicht abbezahlen können, haben Sie vielleicht Angst vor der Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt) oder einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Aber es gibt eine Alternative zur Privatinsolvenz, mit der Sie Ihre finanzielle Freiheit behalten: den außergerichtlichen Vergleich. Hier ist anwaltlicher Rat im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert, denn Sie können viel Geld sparen.


Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?

Bei einem außergerichtlichen Vergleich, auch bekannt als außergerichtliche Einigung, wird eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger darüber geschlossen, wie die Schulden zurückgezahlt werden, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gibt oder eine Privatinsolvenz beantragt wird.

Da es sich hierbei um freie Vereinbarungen handelt, kann zum Beispiel die Schuldensumme neu verhandelt, d.h. gesenkt werden. Außerdem kann ein fester Zahlungsplan vereinbart werden, in dem die Restschuld geregelt in Raten abbezahlt werden kann. Ebenfalls Bestandteil kann der Verzicht des Gläubigers auf Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen wie z.B. Pfändungen sein.

Mit dem außergerichtlichen Vergleich gehen Schuldner und Gläubiger eine rechtlich bindende Vereinbarung ein.


Außergerichtlicher Vergleich oder Privatinsolvenz?

Doch woher wissen Sie, ob für Sie selbst eher ein außergerichtlicher Vergleich oder doch eine Privatinsolvenz die richtige Lösung ist?

Eine Privatinsolvenz kann zum Beispiel dann ratsam sein, wenn:

  • keine Einigung mit den Gläubigern möglich ist
  • Sie auch langfristig zahlungsunfähig sind, also keine Möglichkeit haben, eine monatliche Rate zur Tilgung Ihrer Schulden aufzubringen

Das Gesetz schreibt den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern ausdrücklich vor – nur, wenn dieser gescheitert ist, kann eine Privatinsolvenz beantragt werden.

Sind Sie sich unsicher, ob für Sie ein außergerichtlicher Vergleich infrage kommt? In unserem RatgeberbeitragDer außergerichtliche Vergleich“ erhalten Sie weiterführende Informationen darüber, wie Sie mit dieser Methode schuldenfrei werden können.


Voraussetzungen für den außergerichtlichen Vergleich

Es gibt keine gesetzlich geregelten Voraussetzungen für einen außergerichtlichen Vergleich. Aber: bestimmte Umstände können eine außergerichtliche Einigung erleichtern oder erschweren. Zum Beispiel sollten Sie ein Einkommen haben, das monatliche Ratenzahlungen an Ihre Gläubiger ermöglicht.

Außerdem sind juristisches Fachwissen und Verhandlungsgeschick notwendig, um Ihre Gläubiger zu überzeugen. Sollten Sie sich in diesem Fall unsicher sein, kann ein auf Schulden spezialisierter Anwalt oder eine seriöse anwaltliche Schuldnerberatung die Verhandlungen für Sie übernehmen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Vorteile und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs

Vorteile:

  • Insolvenz wird vermieden
  • Finanzielle Freiheit wird beibehalten (keine Überwachung durch einen Insolvenzverwalter)
  • Keine Veröffentlichung wie bei der Verbraucherinsolvenz
  • Schulden können reduziert werden
  • Nach Ende der Laufzeit des Vergleichs sind Sie vollständig schuldenfrei

Nachteile:

  • Einigung mit Gläubigern kann schwierig sein
  • Verhandlungen können zeitaufwändig sein
  • Möglicherweise sind nicht alle Gläubiger zu einer Einigung bereit

Das leistet eine anwaltliche Schuldnerberatung für Sie

Es ist ratsam, bei einem außergerichtlichen Vergleich die schwierigen Verhandlungen mit den Gläubigern erfahrenen Experten zu überlassen, die das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen können.

Das Team der AdvoNeo Schuldnerberatung um Rechtsanwalt Achim Bensch unterstützt bereits seit über 20 Jahren mit juristischem und kaufmännischem Fachwissen erfolgreich Mandantinnen und Mandanten dabei, aus der „Schuldenfalle“ zu entkommen.

Bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen müssen Sie oft eine lange Wartezeit in Kauf nehmen (die Wartezeit für Termine kann 6-12 Monate betragen). In dieser Zeit wächst Ihr Schuldenberg weiter, und dadurch steigt das Risiko der Privatinsolvenz. Eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo hingegen hilft Ihnen sofort. In unserer Kanzlei beschäftigen sich Fachleute aus juristischer und auch aus kaufmännischer Sicht mit Ihrer Situation, damit Sie möglichst schnell schuldenfrei sind.


So sind die Kosten geregelt

Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung verlangt in der Regel für die erbrachten Leistungen ein Honorar. In den meisten Fällen lohnt es sich finanziell aber trotzdem für Sie, sich anwaltliche Hilfe zu suchen, da Sie durch die Reduzierung der Schuldsumme in den Verhandlungen selbst inklusive dem Honorar deutlich weniger zahlen als zuvor.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, den für Sie besten Weg aus den Schulden zu finden – egal, ob Sie sich letztendlich für den außergerichtlichen Vergleich oder für die Privatinsolvenz entscheiden.

Sie benötigen unsere Hilfe mit Ihren Schulden? Kontaktieren Sie uns gern über das Anfrage-Formular auf unserer Website advoneo-schuldnerberatung.de. Oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht, wenn Sie Fragen zu diesem Artikel haben.

Foto(s): AdvoNeo Schuldnerberatung


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