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Der Chancenaufenthalt - Sind Sie berechtigt?

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Seit Beginn des Jahres ist nun das Gesetz zur Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft, welches es Ausländern mit Duldung ermöglicht, das besagte Chance-Aufenthaltsrecht zu beantragen.


Worum es sich dabei genau handelt und welche Voraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss, soll in diesem Rechtstipp näher beleuchtet werden.


Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?


Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ein neuer Aufenthaltstitel, welcher Personen erteilt werden kann, die sich seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten, jedoch noch immer nur über ein Duldung verfügen. Er wird für 18 Monate erteilt und kann nicht verlängert werden.


In diesen 18 Monaten soll der Antragsteller die Chance bekommen, jene Voraussetzungen zu schaffen, welche für die Erteilung einer Folge-Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind (Passbeschaffung, Anstellung etc.). Diese sind in der Regel ein Aufenthaltstitel nach §§ 25a oder 25b AufenthG, welcher dann verlängert werden kann und schlussendlich zu einer Niederlassungserlaubnis oder sogar der deutschen Staatsbürgerschaft führen würde.


Was ist das besondere am Chancen-Aufenthaltsrecht?


Das Besondere am Chancen-Aufenthaltsrecht ist, dass dieses unter Absehung von verschiedenen allgemeinen Voraussetzungen erteilt werden kann, welche für alle anderen Aufenthaltstitel in der Regel erfüllt sein müssen, vom Antragsteller oftmals aber nicht erfüllt werden können. So muss der Antragsteller für die Erteilung einer Chance-Aufenthaltserlaubnis zum Beispiel weder seinen Lebensunterhalt sicher können, noch muss er im Besitz eines Reisepasses sein. Zuletzt steht der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrecht nicht die Titelsperre (Verbot des „Spurwechsels“) im Weg und es muss auch nicht mit dem richtigen Visum eingereist worden sein.


Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist damit verhältnismäßig leicht zu erhalten. Anschließend hat der Antragsteller jedoch nur 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen zu schaffen, um in einen anderen Aufenthalt zu wechseln. Gelingt ihm das nicht, fällt er in den Duldungsstatus zurück und die Chance ist „vertan“. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist also kein sicherer Titel, sondern eine Chance auf Zeit, in welcher der Antragsteller sein Glück in die eigene Hand nehmen kann.


Wer bekommt ein Chancen-Aufenthaltsrecht?


Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts sind in § 104c AufenthG genannt. Hierzu zählt vor allem, dass der Antragsteller geduldet sein muss. Das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt damit nicht für Personen in Betracht, welche bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben oder sich illegal in Deutschland aufhalten.


Zudem muss sich der Antragsteller zum 31.10.2022 (Stichtag) seit mindestens 5 Jahren gestattet, geduldet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben.


Sollten Sie sich für einen Chancen-Aufenthalt interessieren, müssen Sie hier gut aufpassen. Ob man einen Duldungsstatus hat oder nicht, ist oftmals nicht ohne Weiteres zu sagen. Auf den Besitz einer Duldungsbescheinigung kommt es hierfür nicht an. Es ist allein entscheidend, ob die Abschiebung unmöglich ist oder nicht.


Zudem dürfen Sie nicht im erheblichem Maße strafrechtlich in Erscheinung getreten sein und nicht durch die Verschleierung Ihrer Identität Ihre Abschiebung verhindert haben. Auch hier liegt die Tücke im Detail. Ob Sie Ihre Strafe bezahlt habe ist beispielsweise irrelevant. Entscheidend ist, ob die Taten noch im Bundeszentralregister gespeichert sind.


Unsere Kanzlei ist mitunter auf Sachverhalte des Aufenthaltsrechts spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen für einen Beratung zu Ihrem Chancen-Aufenthaltsrecht oder sonstigen Fragen rund ums Ausländerrecht zur Verfügung. Wir vertreten bundesweit.


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