Der Energieausweis beim Immobilienkauf - Darauf müssen Sie als Käufer achten

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Seit 2007 sind Verkäufer von fast allen Bestandsimmobilien verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Eine Ausnahme gilt nur für denkmalgeschützte Häuser. Diese benötigen keinen Gebäudeenergieausweis. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten Ausweis und den bedarfsorientierten Ausweis. Wie sich die Energieausweise unterscheiden, welche Ausweisart für welchen Fall vorzulegen ist und was Sie als Immobilienkäufer rund um das Thema Energieausweis und Energiekosten beachten sollten, sagen wir Ihnen in unseren Rechtstipp.

Der Energieausweis wird für ein Gebäude als Ganzes ausgestellt, also nicht nur für einzelne Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch bei einem Wohngebäude als Bemessungsgrundlage herangezogen, spricht man von einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Hingegen handelt es sich um einen bedarfsorientierten Energieausweis, wenn er auf Basis einer rechnerischen Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfes erstellt wird.

Bei diesen Wohngebäuden muss ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgelegt werden:

  • Wohnhaus mit maximal vier Wohneinheiten und Baugenehmigungsantragstellung vor dem 1.11.1977

Wahlfreiheit des Verkäufers zwischen bedarfsorientiertem oder verbrauchsorientierten Energieausweis:

  • Wohnhaus mit Baugenehmigungsantragstellung nach dem 1.11.1977
  • Wohnhaus mit Baugenehmigungsantragstellung vor dem 1.11.1977, die aber zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden
  • Wohnhaus mit mehr als vier Wohneinheiten

Gebäudenergieausweise sind übrigens nur 10 Jahre lang gültig. Als Käufer sollten Sie daher darauf achten, dass Ihnen auch tatsächlich ein noch gültiger Energieausweis vorgelegt wird.

Energieberater beim Immobilienkauf hinzuziehen

Der Energieausweis muss bestimmte Angaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalten. Dabei sollten Sie aber beachten, dass es für Laien oftmals schwierig ist, den Energieausweis richtig zu lesen. Schließlich werden Gebäude im Unterschied zu Elektrogeräten mit verschiedenen Energiequellen "gefüttert" (Strom, Gas, Öl, Kohle, Fernwärme, Holz, Solarthermie etc.). Auch das unterschiedliche Lüftungs- und Heizverhalten der jeweiligen Bewohner oder Nutzer des Gebäudes spielt eine erhebliche Rolle. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Energiekennwerte zu beurteilen haben, raten wir dazu, einen fachkundigen Energieberater beim Immobilienkauf zu Rate zu ziehen.

Diese Fragen sollten Sie beim Hauskauf zum Thema Energiekosten stellen

Auch wenn Sie mit dem Energieausweis nur wenig anfangen können, empfehlen wir bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung als Käufer immer folgende Fragen zu stellen:

  • Kann der Verkäufer Ihnen die tatsächlichen Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre vorlegen?
  • In welchen Monaten wurde die Heizung tatsächlich betrieben?
  • Auf welche Raumtemperaturen war die Heizung bisher eingestellt?
  • Haben die bisherigen Bewohner sich im Winter im Pullover oder im T-Shirt in den Wohnräumen aufgehalten?
  • Wie war das Lüftungsverhalten der bisherigen Bewohner? Kurze Stoßlüftung oder längere Zeit Kippstellung der Fenster?

Wenn Sie sich ein Bild vom Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner machen und unter diesen Gesichtspunkten die Verbrauchsabrechnungen analysieren, können Sie als Käufer in der Regel den Energiebedarf des Gebäudes ganz gut einschätzen.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen und Beratungsbedarf rund um das Thema Immobilienkauf haben, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wir beraten seit Jahren Immobilienkäufer vor allem in der Phase vor dem Notartermin. Wir prüfen den Kaufvertragsentwurf zuverlässig und schnell auf etwaige Vertragslücken, Haftungs- und Kostenfallen und geben konkrete Hinweise, wie kritische Punkte im Vertrag umschifft werden können. Die Immobilienkaufvertragsprüfung bieten wir zum Pauschalfestpreis von 299,00 € inklusive Mehrwertsteuer an. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.


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