Der IDO-Verband mahnt derzeit Dawanda-Shops ab!

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Derzeit erreichen uns vermehrt Abmahnungen des IDO-Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.), welche gegen Händler auf der Verkaufsplattform Dawanda gerichtet sind.

Abgemahnt werden beispielsweise folgende Verstöße:

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • fehlender Hinweis auf die Speicherung des Vertragstextes
  • fehlerhafte Formulierungen in Bezug auf Lieferzeiten
  • fehlerhafte Formulierungen in den AGB, beispielsweise Aufrechnung oder Vertragsangebot

In den Abmahnungen fordert der IDO-Verband die abgemahnten Händler zur Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 € auf. Betroffen sind vor allem Händler, die Textilien, Schmuck und/oder Accessoires verkaufen.

Abmahnungen des IDO-Verbands sollten nicht ignoriert werden, da dies zu einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung führen kann. Es sollte jedoch auch nicht vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine feste Vertragsstrafe sieht diese zwar nicht mehr vor, jedoch beispielsweise die Verpflichtung zur Zahlung der Kostenpauschale innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung der Erklärung. Außerdem sollten die wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe inhaltlich geprüft werden. Aber auch nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung müssen unbedingt alle gesetzlichen Vorgaben im Dawanda-Shop umgesetzt und überarbeitet werden.

Sollten Sie auch von einer Abmahnung des IDO-Verbands betroffen sein, können Sie mir gerne das Schreiben übersenden, wobei die Ersteinschätzung telefonisch kostenfrei erfolgt. Sollten Sie eine Vertretung und/oder Prüfung Ihres Dawanda-Shops wünschen, vereinbaren wir gerne Pauschalpreise, damit Ihre Kosten kalkulierbar sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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