Die Novellierung der Pkw-EnVKV 2024: Update, Achtung: Ende der Umsetzungsfrist am 01. Mai 2024!

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Das ist neu:

Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zu allen Änderungen.

Am 23. Februar 2024 ist die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 50). Diese Verordnung regelt, welche Informationen Hersteller und Händler den Verbrauchern über neue Personenkraftwagen und deren Betrieb zur Verfügung stellen müssen.

Die Überarbeitung war aufgrund der europaweiten Umstellung auf das sogenannte WLTP-Prüfverfahren ("Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure") notwendig geworden. Seit Ende 2018 müssen Verbrauchs- und CO2-Werte gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151 verpflichtend nach dem neuen WLTP-Prüfverfahren ermittelt werden. Die Pkw-EnVKV setzt diese europäischen Vorgaben um.

Die Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Händler bleibt bestehen. Sie müssen weiterhin Informationen für neue Pkw zur Verfügung stellen.

Die Pkw-EnVKV bezieht sich ausschließlich auf neue Personenkraftwagen und wird nun durch eine Legaldefinition präzisiert. Die Novelle beendet eine lange Phase der Unsicherheit und war längst überfällig.


Endlich Gewissheit: Die WLTP-Werte sind nun offiziell gültig

Endlich herrscht Klarheit: Die WLTP-Werte sind nun offiziell in Kraft. Zuvor waren in Deutschland trotz der Umstellung auf EU-Ebene weiterhin die alten NEFZ-Messungen (Neuer Europäischer Fahrzyklus) vorgeschrieben, was zu erheblicher Verwirrung bei der Umsetzung führte.

Das WLTP-Messverfahren dient der Ermittlung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen eines neuen Pkw-Modells. Da dieses Verfahren EU-weit verbindlich ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung entsprechend anpassen.


Was ist bei der Werbung zu beachten?

Die Anforderungen an Printwerbung werden zunehmend an die Anforderungen an Online-Werbung angeglichen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die gesamte Werbung im Internet, einschließlich Social Media und Videoportalen, in den Anwendungsbereich der Pkw-EnVKV fällt.

Im Online-Fernabsatz müssen nun umfassend alle Angaben gemacht werden, die bisher nur für den Verkauf vor Ort vorgesehen waren. Um Fehler zu vermeiden, kann ein Muster aus der Pkw-EnVKV verwendet werden.

In der Printwerbung müssen nur noch die kombinierten Verbrauchs- und Emissionswerte angegeben werden. Für die Werbung im Internet ist vorgesehen, dass die Sichtbarkeit der Angaben unerheblich ist, wenn sie "ausschließlich aufgrund der technischen Darstellung der jeweiligen Plattform, auf der geworben wird, und ohne weiteres Zutun des Herstellers oder Händlers nicht oder nur teilweise gegeben ist".

Diese Formulierung dürfte zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten führen. Die Begründung des Verordnungsentwurfs deutet darauf hin, dass damit die klassischen Facebook-Fälle erfasst werden sollen, bei denen z.B. die erforderlichen Angaben erst nach einem Klick auf "mehr anzeigen" sichtbar werden.


Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Maßnahmen umgesetzt sein? 

Die Pkw-EnVKV sieht für Hersteller und Händler einen angemessenen Zeitraum zur Anpassung vor:

  • Die Umstellung der Pkw-Label und Aushänge muss bis zum 1. Mai 2024 abgeschlossen sein. Bis dahin können die Labels und Aushänge noch den Anforderungen der bis zum 22. Februar geltenden Fassung der Verordnung entsprechen.
  • Alte Werbung im Internet kann ebenfalls bis zum 1. Mai 2024 den Anforderungen der vorherigen Fassung der Pkw-EnVKV entsprechen und darf bis zu diesem Zeitpunkt weiterverwendet werden. Neue Werbung muss jedoch sofort angepasst werden.
  • Werbeschriften sowie elektronische, magnetische oder optische Speichermedien können bis zum 1. August 2024 den Anforderungen der vorherigen Fassung entsprechen.
  • Online-Archive mit Werbung im Internet sowie Internetseiten mit nicht mehr aktiv verwendetem Werbematerial müssen auch nach dem Übergangszeitraum nicht aktualisiert werden.
  • Der Leitfaden muss ab dem 15. Juli 2024 den neuen Anforderungen der Pkw-EnVKV entsprechen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? - Wir sind für Sie da!

Lassen Sie uns sicherstellen, dass Ihre Werbung den neuen Anforderungen entspricht und Sie rechtlich abgesichert sind.

Halten Sie Schritt mit den regulatorischen Änderungen und vermeiden Sie rechtliche Risiken, z.B. eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Link auf die bisherigen Beiträge auf wettbewerbsrecht! 

In der Zwischenzeit haben wir alle wichtigen Änderungen in diesem praktischen Merkblatt für Sie zusammengefasst.


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