Der kürzeste Arbeitsvertrag der Welt?

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Was muss rein?

Sie brauchen einen Arbeitsvertrag, was halten Sie denn hiervon:

_NameDerPerfektenFirma_ stellt den _NameDesPerfektenMitarbeiters_ ab dem 01.01.2017 als Sales-Mitarbeiter für 40 Stunden pro Woche ein und zahlt dafür ein monatliches Gehalt von EUR _Wunschgehalt_ brutto. Unterschrift/Unterschrift

Das genügt – mehr brauchen Sie nicht. Das Gesetz nimmt Ihnen die meiste Arbeit ab. Daher können Arbeitsverträge in Deutschland sehr kurz sein. Hier gibt es zwar kein Arbeitsgesetzbuch, aber fast alles, was einem zum Arbeitsverhältnis spontan einfällt, ist gesetzlich standardisiert: Urlaub im Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Unfallversicherung,…

Sie könnten Arbeitsverträge auch mündlich schließen – als Arbeitgeber sind Sie jedoch verpflichtet, nach einem Monat die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich zu fixieren. Daher machen Sie das am besten gleich von Anfang an.

Was kann rein?

Warum sind viele Arbeitsverträge so lang gehalten? Ganz einfach – weil sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter trotz der gesetzlichen Vorgaben viele Entscheidungen treffen können: an welchen Tagen wird gearbeitet, ist der Vertrag befristet, gibt es eine Probezeit, soll dem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung in Aussicht gestellt werden, gibt es zusätzlichen Urlaub, längere Kündigungsfristen – einen Bonus?

Meist scheint es, dass mit wasserdichten Klauseln alle Risiken minimiert werden können. Dem ist aber nicht so. Klar kann mit entsprechenden Klauseln eine für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer günstige Ausgangslage durch den Arbeitsvertrag geschaffen werden. Die größten Risiken für den Arbeitgeber bestehen jedoch bei der Anwendung des Vertrags oder der gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel:

  • Es wird vergessen eine Zielvereinbarung für das Jahr zu schließen oder die Ziele sind ungenau
  • Kündigungen werden fehlerhaft ausgesprochen
  • Ablehnungsgründe für eine Bewerbung sind diskriminierend

Sie sehen, dass bei einem Arbeitgeber allein die Prozesse im Umgang mit Arbeitnehmern stimmen müssen. Es bietet sich also an, neben den Arbeitsverträgen Kündigungsvorlagen zu erstellen oder Bonusprogramme für eine Abteilung (solche Programme ermöglichen inhaltlich mehr Flexibilität aber auch Übersichtlichkeit im Vergleich zur Bonusvereinbarung in jedem einzelnen Vertrag – zumindest Ihre Buchhaltung wird es Ihnen danken).

Kurz ein Wort zu den derzeit beliebten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Stichworte: ESOP, Mitarbeiter-Vesting): KMUs können gerade in der Anfangsphase nicht mit üppigen Konzerngehältern rekrutieren, und versuchen daher Ihren Mitarbeitern bei guter Leistung, Anteile an dem Unternehmen in Aussicht zu stellen. Je nachdem welche Ziele der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer verfolgen, bieten sich reale Anteile an dem Unternehmen an oder auch virtuelle Anteile. Beide Varianten haben unterschiedliche Vorteile und Risiken.

Was ist mit Musterverträgen?

Es liegt nahe, dass man sich im Internet nach Musterverträgen umschaut. Mittlerweile gibt es aber Software (Text-Generatoren), die Ihnen Fragen zu den wesentlichen Optionen stellen um einen übersichtlichen Standard-Text zu entwerfen (z. B. www.arbeitsvertrag-generator.de).

Sowohl Musterverträge als auch Text-Roboter können aber nur ein Einstieg sein. Mit diesen Hilfsmitteln können Sie keine spezifischen Probleme lösen, wenn Sie sich zum Beispiel gegen die Konkurrenz durchsetzen wollen und Verträge brauchen, die das richtige Maß an Sicherheit bieten, aber auch viele Vertragsabschlüsse ermöglichen.

Musterverträge sind oft meist lang und unübersichtlich – Überflüssiges muss meist gestrichen werden und da muss man sehr gründlich sein. Meist ist auch der Aufbau eher unglücklich gewählt und der Bewerber sieht sich schon auf Seite 1 mit Regeln konfrontiert, die ihm vorschreiben, was er alles zu lassen oder im Falle einer Kündigung zu tun hat. Angaben wie Gehalt oder Urlaub findet der Bewerber dann erst später im Text, wenn ihm die Lust an der Zusammenarbeit im schlimmsten Fall schon vergangen ist.

Als Verwender von Musterformularen können Sie außerdem nicht sicher sein, dass die Verträge dem aktuellen Stand der Gesetze und Rechtsprechung entsprechen. Das Risiko übernehmen Sie dann selbst.

Um Ihnen dieses Risiko zu nehmen, aber auch alle Vorteile zu geben, haben wir einen Prozess entwickelt, der sicherstellt, dass die maßgeschneiderten Muster (Arbeitsverträge, Bonusprogramme, Kündigungen,…), stets aktuell sind und auch richtig angewandt werden. Wenn Sie also kurze, verständlich und trotzdem sicherer Arbeitsverträge haben wollen: Sprechen Sie uns gerne an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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