Der Online-Versandhändler Amazon und damit einhergehende Rechtsprobleme

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Amazon ist einer der größten Online-Versandhändler weltweit. Über die Verkaufsplattformen „Marketplace“ und „z-Shops“ können auch Privatpersonen bzw. andere Unternehmen im Rahmen des Online-Handels Produkte zum Verkauf anbieten. Die Anzahl der Händler nimmt stetig zu.

In rechtlicher Hinsicht gibt es eine Vielzahl von Fragestellungen und Problemen, die durch die Internetplattform Amazon aufgeworfen werden und insbesondere zu Streitigkeiten zwischen den Händlern führen.

Typischerweise auftretende Probleme und Anlass von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Internetplattform sind u.a. die unbefugte Verwendung fremder Lichtbilder bzw. Artikelbeschreibungen.

Darüber hinaus bestehen oftmals Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Händlers bzw. dessen Widerrufsbelehrung. Ebenso ergeben sich Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Pflichtangaben, die nach § 5 TMG zu erfolgen haben. Die Angaben werden durch die Händler häufig nicht korrekt umgesetzt. Darüber hinaus sind Vorgaben der Preisangabenverordnung und der Verpackungsverordnung wiederkehrend Gegenstand von Streitigkeiten.

Nachfolgend werden zudem ausgewählte Probleme komprimiert dargestellt, welche häufig Gegenstand von Abmahnungen sind und die Gerichte seit geraumer Zeit beschäftigen.

Für den Händler besteht die Möglichkeit, auf Amazon für seine Produkte Verkaufsseiten anzulegen. Dies gilt jedoch lediglich für bislang noch nicht auf Amazon gelistete Produkte. Existiert für ein bestimmtes Produkt bereits eine Verkaufsseite, ist der Händler grundsätzlich gezwungen, sich an das bereits bestehende Angebot „anzuhängen“. In diesem Fall bewirbt der Händler sein Produkt mit einer Verkaufsseite, die nicht durch ihn selbst erstellt wurde und auf deren Inhalt er selbst keinen Einfluss hat.

Mit dem „Anhängen“ an ein anderes Angebot gehen verschieden Probleme bzw. Fragestellungen einher:

1 „Von“

Insoweit stellt sich das „Von ...“- Problem als eines der bedeutsamsten Probleme in diesem Zusammenhang dar. Ist zwar das angebotene Produkt identisch, der Inhaber der Marke, die aufgeführt wird, jedoch ein anderer, so kann damit eine Kennzeichen- bzw. Markenverletzung einhergehen. Das Problem tritt häufig bei Produkten aus Asien auf, die von mehreren Händlern importiert und dann jeweils unter einer eigenen Marke angeboten werden.

2. „ASIN“

Eng mit dem „Von ...“-Problem verknüpft sind Fragestellungen rund um die „ASIN“. Die ASIN (Amazon Standard Identifikationsnummer) ist eine von Amazon vergebene Produktidentifikationsnummer, die für jedes rechtlich verschiedene Produkt vergeben wird.

Auch hier besteht die Gefahr, dass durch das Anhängen an ein anderes Angebot und die damit einhergehende Nutzung der ASIN eines rechtlich anderen Produktes ein Rechtsverstoß begangen wird.

3. „Nachträgliche Veränderungen“

Darüber hinaus können auch nachträgliche Veränderungen von Angeboten zu Rechtsverletzungen führen. Es stellt sich dann häufig die Frage, ob im konkreten Fall ein Rechtsverstoß begangen wurde und wer hierfür einzustehen hat. Dies gestaltet sich mitunter als nicht ganz einfach.

4. „Metatags“

Schließlich sei in diesem Zusammenhang noch auf Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung von Metatags hingewiesen.

Metatags sind versteckte Suchwörter, die dazu führen, dass ein Angebot bei der Suche nach einem bestimmten Begriff gefunden wird. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zu Streitigkeiten durch die Verwendung fremder Kennzeichen, insbesondere einer Marke, als Metatag. Die unrechtmäßige Verwendung fremder Kennzeichen als Metatag kann ebenfalls eine Kennzeichen- oder Markenrechtsverletzung nach sich ziehen.

In allen Fällen ist dem Händler anzuraten, vor der Einstellung eines Angebots zu prüfen, ob hierdurch ein Rechtsverstoß begangen wird und fortlaufend die eigenen Angebote auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dabei sollte die Entwicklung in der Rechtsprechung nicht außer Acht gelassen werden.

Sollten auch Sie als Händler auf der einen oder anderen Seite betroffen sein, stehen wir Ihnen sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch im Falle der Verteidigung bundesweit zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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