Der PKW bei der Scheidung

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Haben Sie sich einen PKW angeschafft, kommt es bei der Scheidung darauf an, ob das Fahrzeug in Ihrem Alleineigentum steht oder ob Sie es gemeinsam für die Familie genutzt haben. Je nachdem verbleibt das Fahrzeug in Ihrem Eigentum und wird in den Zugewinnausgleich einbezogen oder es unterliegt als Haushaltsgegenstand der Verteilung des Hausrats.

Was passiert mit dem Auto bei der Scheidung?

Lösen Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft auf, müssen Sie auch den gemeinsamen Hausrat aufteilen. Nur diejenigen Gegenstände, die nachweislich in Ihrem alleinigen Eigentum stehen, verbleiben in Ihrem alleinigen Besitz und Eigentum.

Bei Fahrzeugen gibt es jedoch oft keine eindeutigen Regelungen. Steht das Fahrzeug nachweislich in Ihrem Eigentum, verbleibt es das auch und beeinflusst bei einem eventuellen hohen Wertzuwachs oder einer Wertminderung den Zugewinnausgleich. Haben Sie es gemeinsam für familiäre Zwecke genutzt, unterliegt das Fahrzeug der Hausratsverteilung. Insoweit läuft die Abgrenzung darauf hinaus, ob Sie Ihr alleiniges Eigentum zuverlässig nachweisen können oder ob das Auto Haushaltsgegenstand ist.

Wem gehört das Auto?

Sind Sie in den Fahrzeugpapieren als Halter eingetragen, besagt die Eintragung lediglich, dass das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist. Damit lässt sich jedoch noch nicht sicher nachweisen, dass Sie auch der Eigentümer sind. Auch die Haftpflichtversicherung auf Ihren Namen ist allenfalls ein Indiz für Ihr Eigentum, ist aber noch kein sicherer Nachweis. Die Zulassung kann familiäre Gründe haben, wenn der Ehepartner vielleicht Ihre Bonität genutzt hat, um den Kaufpreis für das Auto zu finanzieren, tatsächlich aber selbst Eigentümer werden wollte. Insoweit kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall an.

Auto teilen bei Scheidung? 

Da sich ein Auto bei der Scheidung schlecht in natura teilen lässt, könnte eine einfache und schnelle Kompromisslösung darin bestehen, dass Sie das Fahrzeug verkaufen und den Verkaufserlös untereinander aufteilen oder den Kredit tilgen, wenn Sie das Auto finanziert haben. Teilen Sie sich die Nutzung auf, riskieren Sie Streitigkeiten, wenn sich der Partner nicht an Absprachen hält oder bei einem Unfall die Haftungsfrage Ihre Beziehung endgültig zerstört. Besser ist, klare Verhältnisse zu schaffen.

Wem gehören die Fahrzeugpapiere?

Die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Versicherungsschein) sind Zubehör des Fahrzeuges und gehören zum Fahrzeug hinzu. Eigentümer der Papiere ist also diejenige, dem das betreffende Fahrzeug gehört. Also nicht unbedingt derjenige, der die Papiere im Besitz hat oder namentlich in den Papieren verzeichnet ist. Soweit Sie die Fahrzeugpapiere in Ihrem Besitz haben und einen rechtlich begründeten Anspruch gegen den Ehepartner haben, z.B. Anspruch auf Unterhalt, dürfen Sie die Herausgabe verweigern, bis der Partner seinen Pflichten nachgekommen ist.

Gehört das Auto zum Hausrat oder einem Ehepartner allein?

Steht Ihr Name im Kaufvertrag, ist es ein gutes Indiz für Eigentum. Auch wenn Sie das Fahrzeug mit eigenem Geld bezahlt haben, spricht dies dafür. Es wäre also im Streitfall zu klären, wer beim Kauf Eigentum erwerben sollte. Gibt es keine klaren Absprachen, spielen folgende Aspekte eine Rolle:

  • Haben Sie das Fahrzeug überwiegend für berufliche Zwecke angeschafft, ist es im Regelfall kein Haushaltsgegenstand. Die berufliche Nutzung spricht vornehmlich im Zusammenhang mit weiteren Kriterien für Ihr alleiniges Eigentum.
  • Ähnlich ist es, wenn Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen, beispielsweise weil Ihr Ehepartner selbst keinen Führerschein hat, ein eigenes Auto besitzt oder so gut wie nie mit dem Auto gefahren ist.
  • Scheidung und 2 Autos? Wenn jeder Ehepartner ein Auto nutzt, spricht vieles dafür, dass jeder Eigentümer eines eigenen PKW ist. Beide PKW sind dann keine Haushaltsgegenstände und zählen nicht zum Hausrat.
  • Hat Ihnen der Ehepartner den PKW geschenkt, müssen Sie die Schenkung beweisen. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 15.6.2016, Az. 13 UF 158/16) nutzte die Frau nach der Trennung das vormalige Familienauto, das der Ehemann alleine bezahlt hatte. Ihre Behauptung, der PKW sei geschenkt gewesen, konnte sie nicht beweisen und wurde verpflichtet, den PKW herauszugeben und für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
  • Haben Sie den PKW bereits vor der Eheschließung gekauft und danach ein anderes Fahrzeug ersatzweise angeschafft, steht auch das Folgefahrzeug in der Regel in Ihrem alleinigen Eigentum. Sie sind insoweit beweispflichtig. Misslingt der Nachweis, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug im gemeinsamen Eigentum beider Ehepartner steht und damit der Verteilung als Haushaltsgegenstand unterliegt.
  • Ein PKW ist meist dann Haushaltsgegenstand und unterliegt der Verteilung des Hausrats, wenn das Fahrzeug für familiäre Zwecke angeschafft und genutzt wurde. Es kommt dann nicht entscheidend darauf an, wer das Auto gekauft und bezahlt hat. Hat der Ehepartner das Fahrzeug regelmäßig genutzt, um die Kinder zum Kindergarten oder zur Schule zu fahren, um einzukaufen oder sind Sie gemeinsam in den Urlaub gefahren oder hat jeder das Fahrzeug gleichermaßen genutzt, ohne den anderen fragen zu müssen, spricht vieles dafür, dass das Fahrzeug Haushaltsgegenstand ist. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit nicht an. Es entscheiden dann die Nutzungsverhältnisse.

Wann ist der PKW bei der Scheidung Zugewinn?

Gehört der PKW einem Ehepartner allein, wird das Fahrzeug bei der Verteilung des Hausrats nicht berücksichtigt. Vielmehr gehört der PKW in das jeweilige Endvermögen beim Zugewinnausgleich und wird dort wertmäßig erfasst. Der Wert wird üblicherweise mit dem in der Schwacke-Liste ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert beziffert. Ein echter Wertzuwachs dürfte angesichts des beständigen Preisverfalls auch bei neu gekauften PKWs allenfalls bei Oldtimern oder Luxuslimousinen zu verzeichnen sein. Umgekehrt kann aber auch eine Wertminderung beim Endvermögen berücksichtigt werden.

Im Streitfall muss die Bewertung bei einem Auto bei der Scheidung durch einen Sachverständigen erfolgen. Da ein Wertgutachten Kosten verursacht und das Ergebnis oft ungewiss ist, ist ratsam, sich irgendwie zu einigen oder einen Ausgleich zu vereinbaren.

Wer darf das Fahrzeug im Zeitraum der Trennung nutzen?

Sind Sie aufgrund Ihrer Lebensgewohnheiten während der Ehe auf die Nutzung des PKW angewiesen, können Sie bei der Trennung von Ihrem Ehepartner verlangen, dass er oder sie Ihnen den PKW zur Nutzung überlässt (§ 1361a BGB). Im Streitfall kann das Familiengericht entscheiden.

Leben Sie etwa auf dem Land und sind wegen des schlechten öffentlichen Nahverkehrs darauf angewiesen, Ihre Kinder mit dem PKW zur Schule, zu Arztterminen oder zu Freizeitveranstaltungen zu fahren und weitaus stärker auf den PKW angewiesen sind als der Ehepartner. Ähnlich dürfte es sein, wenn Sie krank sind und sich nur mit Ihrem Fahrzeug fortbewegen können.

Ein solchermaßen begründetes vorrangiges Nutzungsrecht lässt sich auch dann durchsetzen, wenn der PKW im Alleineigentum des Ehepartners steht. Sie sollten sich dann aber bereit erklären und würden im Streitfall vom Familiengericht auch dazu verurteilt werden, für die Nutzung des PKW eine angemessene Vergütung zu entrichten. Da eine gerichtliche Zuweisung nur vorläufigen Charakter hat, sollten Sie spätestens bis zur Scheidung die Nutzungsverhältnisse geklärt haben.

Wem wird der PKW bei der Scheidung zugewiesen?

Haben Sie im Zeitraum Ihrer Ehe und in der Zeit der Trennung aufgrund Ihrer Lebenssituation den in Ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden PKW vorrangig genutzt (dann ist der PKW Haushaltsgegenstand), können Sie bei der Scheidung zusätzlich verlangen, dass der Ehepartner seinen Miteigentumsanteil auf Sie überträgt. Sie werden dafür an anderer Stelle Zugeständnisse machen müssen.

Wer zahlt bei der Scheidung die Kreditraten für den PKW?

Haben Sie den PKW gemeinsam finanziert, haften Sie im Verhältnis zur Bank auch dann für die Zahlung der Kreditraten, wenn Sie sich trennen und scheiden lassen. Sie haben kein Sonderkündigungsrecht, nur weil Sie sich trennen. Nutzen Sie den PKW nach der Scheidung allein, sollten Sie im Innenverhältnis bereit sein, auch die Kreditraten zu übernehmen. Sonst dürfte es schwierig werden, bei der Scheidung ein vorrangiges Nutzungsrecht geltend zu machen und die Übertragung des Miteigentumsanteils des Ehepartners einzufordern.

Eine Kompromisslösung könnte darin bestehen, dass Sie den PKW verkaufen und den Verkaufserlös untereinander aufteilen. Reicht der Erlös nicht aus, um den Kredit vollständig bei der Bank abzulösen, bleiben Sie gemeinsam in der Verantwortung für den restlichen Kredit.

Was passiert mit dem Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung?

Ist der PKW auf den Namen Ihres Ehepartners bei der Kfz-Versicherung versichert, sollten Sie im Hinblick auf klare Verhältnisse den PKW nach der Scheidung selbst versichern, wenn Sie ihn nutzen und sich den Miteigentumsanteil des Partners übertragen lassen. Sie können auch den Schadensfreiheitsrabatt des Ehepartners übernehmen, sofern Sie glaubhaft machen, dass Sie das Auto nicht nur gelegentlich gefahren, sondern überwiegend genutzt haben und der Ehepartner der Übertragung zustimmt.

Nach der Rechtsprechung ist der Ehepartner sogar verpflichtet, den Schadensfreiheitsrabatt unter dem Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität zu übertragen.

Fazit

Streitigkeiten um den PKW bei der Scheidung werden oft ohne rechtliche Grundlage geführt. Steht der PKW bei der Scheidung zur Debatte, sollten Sie sich frühzeitig informieren und anwaltlich beraten lassen. Nur so vermeiden Sie eine möglicherweise unnötige Auseinandersetzung, die Sie nicht gewinnen können, weil Sie von falschen Voraussetzungen ausgehen oder weil Sie Ihren Anspruch nicht richtig begründen. Ihre Vereinbarung können Sie gut in Ihre Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung aufnehmen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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