Der Schadensersatzanspruch aus dem Dieselskandal bei Wohnmobilen

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie weiter informieren über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus  dem Dieselskandal, insbesondere bezüglich Wohnmobilen.

Nachdem in der Vergangenheit vornehmlich Pkw der Gegenstand von Gerichtsurteilen waren kommen nunmehr immer weiter auch die Wohnmobile in den Fokus des Geschehens.

Auch hier wird es zunehmend leichter, Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller des Wohnmobile oder auch der Motoren durchzusetzen.

Auch hier sind wiederum Abschalteinrichtungen verbaut worden.

Der Hintergrund ist, dass ein Testlauf auf dem Abgasprüfstand nach dem üblichen Verfahren nur ca. 20 Minuten andauert.

Während dieser Zeit sind die Abgaswerte in Ordnung.

Kurz danach jedoch greift die Abschaltvorrichtung ein, so dass ab diesem Zeitpunkt die Abgaswerte nicht mehr eingehalten werden.

Die Feststellung solcher Verstöße schreitet weiter voran und der Tagespresse können immer wieder neue Modelle entnommen werden, bei welchen solche Manipulationen vorgenommen worden sind.

Die Rechtslage hiernach ist grundsätzlich eindeutig.

Der Einbau solcher Abschaltvorrichtungen ist rechtlich als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB zu bewerten, so dass sich hieraus umfangreiche Schadensersatzansprüche ergeben.

Demnach kann verlangt werden, dass der Hersteller das Wohnmobil zurücknimmt und den Kaufpreis zurückzahlt abzüglich einer für den Käufer sehr günstigen Berechnung einer Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs.

Berücksichtigt wird hierbei lediglich die tatsächliche zwischenzeitliche Laufleistung des Fahrzeugs, welche gerade bei Wohnmobilen im Vergleich zu täglich genutzten PKWs oft gering ist. 

Es lohnt sich also zu prüfen, inwieweit Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Rechtsanwaltskosten sind im Übrigen zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen zu erstatten, zudem greift auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein.

Ich selbst vertrete Mandanten im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.

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