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Deutsche Lichtmiete Direkt Investitionsgesellschaften 1 - 3: Anleger sollten Stimmrechtsvollmachten erteilen

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Info´s vom Gläubigerausschussmitglied RA Jens Reime zu:

Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Az. 63 IN 6/22

Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Az. 60 IN 7/22

Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Az. 65 IN 11/22

Anleger aller drei Gesellschaften bekamen Post. Dabei werden u.a. Anwälte von Kanzleien empfohlen, die aus 

guten Gründen bereits in den Gläubigerausschüssen dieser drei Gesellschaften, als auch schon in vielen anderen Ausschüssen seit Wochen mitarbeiten 

und denen viele Anleger bereits Mandate erteilt haben.  Es kann daher von Vorteil sein, das Stimmrechtsformular zu benutzen. 

Die Vertretung Ihrer Person auf der Versammlung ist kostenfrei!

Konkret geht es in den Vollmachtsformularen um Folgendes:

Der zuvor angekreuzte Rechtsanwalt ist berechtigt, sämtliche Stimmrechte für mich auszuüben, insbesondere hinsichtlich der Bestätigung des Insolvenzverwalters bzw. der eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung des Gläubigerausschusses bzw. der Wahl weiterer Ausschussmitglieder sowie hinsichtlich der in den § 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), §§ 100 f. InsO (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen), § 162 InsO (Betriebsveräußerung an Interessierte), § 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan), und § 271 InsO (Beantragung Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten. Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Beschlussgegenstände der Gläubigerversammlung(en), insbesondere auf die vorgenannte Auflistung. Der Bevollmächtigte darf von dieser Vollmacht nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen aus § 181 Alt. 2 BGB befreit. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen aus § 181 Alt. 2 BGB Untervollmacht zu erteilen. Bereits zuvor erteilte Vollmachten werden hiermit widerrufen. Die Vollmacht gilt unwiderruflich für die Ausübung der Stimmrechte.


Was tut ein Gläubigerausschussmitglied?

Nach § 69 gehört zu den Aufgaben des Gläubigerausschusses den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Er hat sich über den Gang der Geschäfte zu unterrichten sowie die Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und den Geldverkehr und -bestand prüfen zu lassen.


Das Wichtigste überhaupt als Gläubigerausschussmitglied?

Es muss verhindert werden, dass das Vermögen der Direktinvestoren unter Wert verschleudert wird und es muss jede Chance genutzt werden, damit die Investoren wieder zu Mieteinnahmen kommen.

Und 

diese Maßnahmen müssen den Anlegern auch erklärt werden können in einem Bericht nach der Gläubigerversammlung.

Was ist nun zu tun?

Bitte prüfen Sie, welchem Anwalt Sie Ihre Vollmacht erteilen wollen. Im Zweifel rufen Sie einfach kostenfrei bei uns an.   

unter 0800 77 42 667

wir erklären alles. 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  Wir haben bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile und Lösungen für unsere Mandanten erstritten, welche auch medial bekannt sind.  Wir verfügen daher über die nötige fachliche Expertise, um ihre Problem schon im Vorfeld erkennen zu können.




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