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SWISS GOLD TREUHAND AG: Fast Konkurseröffnung und Claudio de Giorgi

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I. Der Versuch einer provisorischen Nachlassstundung

Eine provisorische Nachlassstundung nach Schweizer Recht ist ein rechtliches Verfahren, das einem zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen die Möglichkeit bietet, vorübergehend von der Pflicht zur Begleichung seiner Schulden befreit zu werden, um eine Sanierung oder Restrukturierung zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist im Schweizer Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.

Die provisorische Nachlassstundung dient als vorläufige Maßnahme, die dem Unternehmen Zeit verschafft, um einen detaillierten Sanierungsplan auszuarbeiten oder einen Nachlassvertrag mit seinen Gläubigern zu verhandeln. Während dieser Zeit werden alle Betreibungen gegen das Unternehmen ausgesetzt, und es ist vor weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Ziel ist es, das Unternehmen vor dem Konkurs zu bewahren und eine Lösung zu finden, die sowohl für den Schuldner als auch für die Gläubiger vorteilhaft ist.

II. Antrag auf Nachlassstundung der SGT

Im Februar 2024 (eingegangen am 5. Februar 2024) stellte die Antragstellerin, im Folgenden auch als „SGT“ bezeichnet, beim Kantonsgericht Zug einen Antrag auf provisorische Nachlassstundung mit den folgenden Forderungen:

  1. Der SGT soll eine provisorische Nachlassstundung für vier Monate gewährt werden.
  2. Die Kanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, vertreten durch Daniel Hunkeler als Mandatsleiter und Georg J. Wohl als stellvertretenden Mandatsleiter, soll als provisorischer Sachwalter eingesetzt werden.
  3. Die Kosten sollen zu Lasten der SGT gehen.

Zur Begründung gab die SGT an, sie sei hauptsächlich im Edelmetallgeschäft tätig und biete zudem Unternehmensberatung sowie Treuhand-Dienstleistungen an. Nachdem die Aktionäre im Juni 2023 die Auflösung und Liquidation der SGT beschlossen hatten, traten finanzielle Schwierigkeiten zutage, die den Verwaltungsrat dazu veranlassten, den Antrag auf provisorische Nachlassstundung zu stellen.

Die Geschäftsaktivitäten der SGT umfassten vor allem den Handel mit Rohgold. Kunden kauften Rohgold auf Basis von Kauf- und Hinterlegungsverträgen. Die SGT organisierte den Kauf in Afrika und die Lagerung in Italien. Claudio di Giorgi, ein Mitarbeiter der SGT, war für den Goldkauf und die Kontrolle der Zahlungsströme verantwortlich. Es stellte sich jedoch heraus, dass di Giorgi Belege über den Rohgoldbestand gefälscht hatte, was im Frühjahr 2023 entdeckt wurde. Daraufhin erstattete die SGT Strafanzeige gegen di Giorgi. Seitdem hat die SGT ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und versucht, ihren Kunden den Investitionsbetrag oder die Goldbestände auszuzahlen. Die SGT beschäftigt kein eigenes Personal und hat daher nur geringe laufende Kosten.

Aufgrund der Handlungen von Claudio di Giorgi ist die SGT überschuldet und schuldet ihren Kunden Geld oder die Auslieferung von Gold, das jedoch nicht mehr vorhanden ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden belaufen sich auf rund 84 Millionen CHF. Die SGT ist jedoch zuversichtlich, eine einvernehmliche Lösung mit ihren Gläubigern zu finden und benötigt dafür eine Nachlassstundung. Die SGT verfügt über Bankguthaben in Höhe von rund 5,7 Millionen CHF, hat aber keine weiteren nennenswerten Aktiva.

Die SGT plant, in Zusammenarbeit mit der SGB Vault AG einen Recovery- und Business-Plan umzusetzen, der für die Kunden Erträge generieren und damit deren Verluste reduzieren soll. Die Restrukturierung der Schulden der SGT gegenüber ihren Kunden soll eine rechtmäßige und buchhalterisch korrekte Organisation schaffen, die die bisherigen Aktivitäten der SGT ordnungsgemäß ausführt.

Ohne die Bewilligung der Nachlassstundung müsste der Verwaltungsrat der SGT den Konkurs beantragen, was die vorhandene Liquidität für die Gläubiger verwenden würde, aber keine Aussichten mehr auf Verbesserung ihres Ertrages bieten würde. Die SGT hält die Voraussetzungen für die Gewährung der provisorischen Nachlassstundung für gegeben. 

Ein Restrukturierungsplan, der auf dem Abschluss eines Vergleichsvertrags basiert, in dem Gläubiger, deren Identität nicht spezifiziert wird, aufgefordert werden, ihre Ansprüche während des Prozesses der Rückgewinnung von Vermögenswerten zu pausieren und anschließend auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten, schafft jedoch keine auch nur geringfügige Perspektive für eine erfolgreiche Sanierung oder die Zustimmung zu einem Vergleichsvertrag. Dies trifft besonders zu, da das Ergebnis der angestrebten Rückgewinnung von Vermögenswerten völlig ungewiss ist und diese zudem als einzige Einnahmequelle für den Antragsteller vorgesehen ist. Sowohl die Fähigkeit zur Sanierung als auch die Berechtigung dazu wurden nicht überzeugend dargelegt. 

Das Gericht entschied, das Gesuch um Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung abzuweisen.

III. Folgen

Es stellt sich die Frage, wieviel des aus Afrika stammenden Rohgoldes hat tatsächlich die italienischen Raffinerien erreicht?  Ein Artikel einer angesehenen Schweizer Zeitung sollte als deutliche Warnung dienen, sich nicht auf Geschäfte mit solchen Unternehmen einzulassen. 

Fragen

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