Deutsche Umwelthilfe klagt in NRW: Jeder hat das Recht auf saubere Luft

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Die Deutsche Umwelthilfe ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die sich u. a. für Klimaschutz, saubere Luft und Verbraucherschutz engagiert. Sie agiert auf nationaler sowie europäischer Ebene und ist zudem klageberechtigt. Im Zuge dessen zieht sie auch vor Gericht, um das Klima oder den Verbraucher zu schützen; so auch in Stuttgart.

Da auch in Aachen die Stickstoffdioxidausstoßwerte über dem Grenzwert liegen, hat die Deutsche Umwelthilfe mit seiner Klage erwirkt, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit seiner Entscheidung (Az. 8 A 2851/18) vom 31.07.19 allgemeine Anforderungen an Luftreinhaltepläne für das Land Nordrhein-Westfalen festlegt. 

Diese Pläne müssen auch zusätzliche Maßnahmen zur Vorsorge berücksichtigen, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht schnellstmöglich eingehalten werden; dazu zählen auch Fahrverbote. Allerdings stellt das OVG klar, dass diese Verbote den Umständen entsprechend verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden müssen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass der bisherige Luftreinhalteplan rechtswidrig ist, da die vorgesehenen Maßnahmen nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 und des Bundes-Immisionsschutzgesetzes genügen. Zudem basiere der Plan auf alten Daten und falschen Prognose, so das OVG Münster in seinem Urteil. 

Daher muss das Land NRW nun einen neuen Luftreinhalteplan erstellen – und sollte es nicht mit anderen Maßnahmen möglich sein, die Grenzwerte einzuhalten, müsse auch über ein Fahrverbot nachgedacht werden.

Nicht nur gegen den Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen geht die Deutsche Umwelthilfe vor. Sie klagt für saubere Luft auch gegen 13 weitere Städte allein in NRW, dazu gehören unter anderem Dortmund und Essen.

Wenn Sie ein manipuliertes Fahrzeug besitzen, können Sie Ihren „dreckigen Diesel“ loswerden, indem Sie gegen den Hersteller nach § 826 BGB Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen. 

Sollte in naher Zukunft ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Ruhrgebiet in Kraft treten, wären Sie davon nicht mehr betroffen. Kontaktieren Sie uns telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch oder füllen Sie das Formular auf www.diesel-zurückgeben.de aus; unsere kompetenten Anwälte unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.


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