„Die Frist läuft ab!“

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Die Bundesregierung muss bis März eine Richtlinie der EU umsetzen und regelt das Widerrufsrecht neu. Dies hat auch Folgen für Altverträge. Nach derzeitiger Lage verlieren die Kunden von „Altverträgen“ zwischen 2002 und 2010 Ende Juni das Recht, die Verträge bei fehlerhafter Belehrung zu widerrufen. Was bedeutet das?

Bei einem wirksam widerrufenen Vertrag ist der Kunde nicht mehr an die Festschreibung mit möglicherweise hohen Zinssätzen gebunden und kann einen neuen viel niedrigeren Zinssatz abschließen. Aber nicht nur das; er hat auch einen Anspruch auf Rückerstattung und Verzinsung der von ihm an die Bank gezahlten Zinsleistungen. Dabei schadet es nicht, wenn das Darlehn bereits zurückgezahlt worden ist. Auch dann hat der Kunde noch einen Anspruch auf Rückerstattung.

Viele der in der Vergangenheit unterzeichneten Widerrufsbelehrungen sind mängelbehaftet und daher angreifbar. Aber „die Uhr tickt“. Die Bankenlobby hat erreicht, dass der neue Gesetzentwurf aus Gründen der Rechtssicherheit auch einen Ausschluss solcher Widerrufsmöglichkeiten für Altverträge beinhaltet.

Lediglich derjenige,der seine Widerrufsbelehrung überprüfen lässt und den Vertrag noch rechtzeitig widerruft, sichert sich die Möglichkeit auf Rückerstattung einer hohen Summe zu Unrecht gezahlter Zinsen. Wenn Sie also einen Vertrag in der Zeit abgeschlossen haben, zögern Sie nicht, sich zu melden, damit der Vertrag geprüft werden kann.

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