Die gesetzliche Betreuung - wichtiger Baustein der eigenen Vorsorge

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Beschluss

Amtsgericht Essen

In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren für Herrn Max Mustermann hat das Amtsgericht Essen am 01.01.2022 beschlossen: Für den Betroffenen wird Herr Rechtsanwalt Volker Küchler als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt.


So lautet der Tenor des Betreuungsgerichts, wenn für eine Person ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird.

Wenn ich erzähle, dass ich als gesetzlicher Betreuer arbeite, erhalte ich in der Regel die Rückfrage: „Was ist das denn?“ Manchmal erwidert mein Gegenüber auch: „Ah, das kenne ich! So einen hatte meine Oma auch mal!“

Fest steht aber, dass die Betreuung für jeden Menschen relevant werden kann, wenn die entsprechenden rechtlichen und auch gesundheitlichen Voraussetzungen oder besser gesagt, Einschränkungen, vorliegen. 

Es macht daher Sinn, sich hierüber zu informieren, die Unterschiede zu einer Vollmacht zu kennen und sich die Voraussetzungen und Folgen bewusst zu machen. Nur so kann man sich aktiv und im Rahmen der eigenen Vorsorge entscheiden, wie man z.B. eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt.

Hierbei sind diverse und teilweise weitreichende Folgen zu berücksichtigen:

  • Wer entscheidet darüber, ob ich einen Betreuer bekomme?
  • Wer soll mein Betreuer sein? Kann ich das selbst entscheiden oder wird mir jemand einfach so vor die Nase gesetzt?
  • Was macht der Betreuer und was macht er nicht?
  • Bin ich dann entmündigt und habe selbst nichts mehr zu sagen?
  • Wie lange habe ich den Betreuer oder hört die Betreuung irgendwann wieder auf?
  • Wie kann ich mich gegen den Betreuer wehren?

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt an Fragen, die ich von meinen Klienten, für die ich als gesetzlicher Betreuer tätig bin, oder von Mandanten, die mich als Rechtsanwalt für Betreuungsrecht aufsuchen, gestellt bekomme.

Grundsätzlich wird die Betreuung in der öffentlichen Berichterstattung leider viel schlechter dargestellt, als sie tatsächlich ist. Dies liegt natürlich auch daran, dass Berichte über veruntreutes Vermögen, Entscheidungen gegen den Willen des Betreuten und Zwangsunterbringungen im Krankenhaus sich medial viel besser aufbereiten und vermarkten lassen, als die Berichterstattung über erfolgreich verlaufene Betreuungen!

Jeder Betreuer soll nämlich darauf hinarbeiten, sich selbst überflüssig zu machen, indem er den Klienten unterstützt wieder selbstständiger zu werden, seinen Schriftverkehr und seine finanziellen Verhältnisse selbst zu ordnen und letztlich nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Selbstverständlich kann dieses Ziel nicht immer erreicht werden, aber diese Maxime liegt der Tätigkeit des Betreuers immer zu Grunde. 

Wie der Betreuer, zusammen mit dem Klienten, dieses Ziel erreicht, ist nicht gesetzlich geregelt. Die Auswahl des Betreuers sollte daher gut überlegt sein. Eine gute Zusammenarbeit hängt nämlich auch vom persönlichen Empfinden und den eigenen Vorstellungen ab. Jeder Betreute hat andere Bedürfnisse - jeder Betreuer seine eigene Arbeitsweise. 

Wenn für Sie ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und Sie Fragen hierzu haben, Sie Befürchtungen aufgeklärt haben wollen oder Sie sich im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung selbst darum kümmern wollen, was passiert, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind, stehe ich Ihnen als gesetzlicher Betreuer und als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie meine Kanzlei, um einen zeitnahen Gesprächstermin zu vereinbaren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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