Die Grundrente! Auf was sollte man jetzt schon achten?

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Im November hat der Bundestag die Grundrente auf den Weg gebracht.

Die sollte für Sie der Anlass sein, sich frühzeitig um ein geklärtes Rentenkonto mit allen Versicherungszeiten kümmern. Denn die Grundrente erhält nur, wer die Anwartschaftszeit erreicht. 

Viele Arbeitnehmer denken während des Erwerbslebens nicht daran, ob in der Rentenversicherung auch alle wesentlichen Zeiten erfasst sind.

Ob Schule, Ausbildung oder Beruf: Häufig sind Versicherungszeiten bei der Rentenversicherung nicht oder falsch erfasst. Konkret kann das weniger Rente bedeuten oder man kommt nicht oder nur mühsam in den Genuss der Grundrente. Denn diese ist daran geknüpft, dass mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und Beiträge eingezahlt wurden. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten.

Wenn sich hier Lücken in Ihrem Versicherungskonto auftun, werden die fünfunddreißig Jahre möglicherweise nicht erreicht. 

Deshalb empfehle ich Ihnen, schon jetzt Ihr Versicherungskonto zu klären und damit keinesfalls bis zum Rentenantrag zu warten.

Ein solcher Antrag kann online gestellt werden.

Wer möglicherweise lange zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse nachweisen will, muss damit rechnen, dass die Kontenklärung länger dauert. 

Wichtig ist, dass, wenn irgendwann ein Antrag auf Grundrente oder der regulären Rente gestellt wird, das Versicherungskonto alle Zeiten enthalten muss. Es kann auf jeden einzelnen Monat ankommen.

Ein Rechtstipp der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Stuttgart Referat Familienrecht. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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