Die Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung

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Einer der großen finanziellen Vorteile einer Ehe ist die Familienversicherung. Diese erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, nicht berufstätige oder geringverdienende Partner und Kinder kostenlos mitzuversichern. Wie schaut es jedoch mit der Krankenversicherung aus, wenn es zur Trennung oder sogar Scheidung eines Ehepaares kommt?

Nach § 10 SGB V kann eine berufstätige Person den Ehegatten über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichern, sofern dieser über ein Einkommen von maximal 450 Euro monatlich verfügt. Eine Inanspruchnahme der Familienversicherung ist dabei auch für Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. Ziel dieser Regelung ist es, einkommensschwache Familien und Partnerschaften zu entlasten.

Auswirkungen einer Trennung auf die Familienversicherung

Entscheidet sich ein Ehepaar für getrennte Wege, bringt das häufig chaotische Zustände und Unsicherheiten mit sich. Die Krankenversicherung bleibt davon jedoch zum Glück unberührt, denn die Familienversicherung umfasst den Mitversicherten auch noch im Falle einer Trennung. Die Versicherung besteht also erstmal unberührt weiter fort. Auch die Kinder sind weiterhin mitversichert.

Verlust des Versicherungsschutzes durch Scheidung?

Ist der Stempel auf den Scheidungspapieren getrocknet, besteht hingegen kein Anspruch auf eine kostenlose Mitversicherung mehr.

Nach der Rechtskraft der Scheidung erlischt die Familienversicherung für den geschiedenen Partner – und zwar automatisch.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehegatte freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkasse und hat eigene Beiträge zu zahlen. 

Die Kinder verbleiben weiterhin in der Familienversicherung des berufstätigen Elternteils und sind somit auch nach der Scheidung abgesichert.

Sonderfall private Krankenversicherung

Im Falle einer privaten Versicherung ändert sich sowohl während einer Trennungszeit als auch nach der rechtskräftigen Scheidung nichts. Beide Ehepartner bzw. Ex-Partner sind beitragspflichtig. Gegebenenfalls sind individuelle Vorteile für verheiratete Paare oder Familien hinsichtlich der Beitragshöhe der jeweiligen Krankenkassen nicht mehr gegeben.

Auch für Kinder fallen in der privaten Krankenversicherung gesonderte Beiträge an. Wechselt nach der Scheidung ein Elternteil zu einer gesetzlichen Versicherung, können die Kinder über diesen kostenlos familienversichert werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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