Die P&R-Pleite – haben Vermittler Plausibilität der Anlage hinreichend geprüft?

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Mehrere Firmen der P&R Gruppe aus Grünwald bei München haben Insolvenz angemeldet. Die Dimension dieser Pleite ist gewaltig: Vermutet wird, dass zurzeit etwa 3,5 Milliarden Euro in P&R-Investments stecken. Die Gruppe hatte lange Jahre Direktinvestments in Frachtcontainer angeboten. Diese wurden an die Investoren verkauft und für eine bestimmte Zeit vermietet. Zudem wurde den Anlegern in Aussicht gestellt, dass die P&R-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben.

Insolvente P&R-Unternehmen werden fortgeführt

Was die mehr als 50.000 Kunden Anleger nach den Insolvenzen der Container-Verwaltungsgesellschaften noch zu erwarten haben, ist höchst fraglich. Nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll der Betrieb der insolventen P&R-Unternehmensteile fortgeführt werden, um Einnahmen zu erzielen. Zudem soll ein Verwertungskonzept erstellt werden. Eine Einzelverwertung am Markt durch die Anleger wird von der Insolvenzverwaltung kritisch gesehen; dies könne nach deren Einschätzung zu erheblichen Schäden bis hin zum Totalverlust führen.

Schadensersatz bei Falschberatung

Neben der derzeit noch vagen Hoffnung auf eine bestmögliche Verwertung im Rahmen der Insolvenz steht den Anlegern aber auch die Möglichkeit offen, Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen zu prüfen, das seinerzeit zum Investment geraten hat. „Investoren haben Ansprüche auf Schadensersatz, wenn sie falsch beraten wurden“, so Rechtsanwalt Dr. André Ehlers. Die Pflicht zur richtigen Beratung beinhaltet auch eine Pflicht zur Plausibilitätsprüfung. In ihren Prospekten ging P&R von extrem optimistischen Rückkaufwerten aus. Die Firma rechnete mit rund zwei Dritteln des Kaufpreises.

Plausibles Anlagekonzept oder Schneeballsystem?

Nach Berechnungen des Finanzjournalisten Stephan Loipfinger von 2016 lag der Weltmarktpreis für gebrauchte Container weit niedriger. Auch die angesetzten Neupreise der Frachtcontainer waren wohl überzogen. Angesichts dieser Abweichungen warf Loipfinger sogar die Frage auf, ob es sich bei den P&R Investments um ein Schneeballsystem handeln könnte. Insofern bestehen Anhaltspunkte für die Vermutung, dass die Prospekte schon kein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt abgaben. 

In diesem Zusammenhang könnten deshalb Plausibilitätsprüfungspflichten verletzt worden sein. Bei den in der Kanzlei Dr. Ehlers vorliegenden Fällen zu P&R werden derzeit entsprechende Prüfungen durchgeführt. Das Ziel ist, die Anleger vollständig schadlos zu halten, indem die Containerinvestition vollständig rückabgewickelt wird, wobei dann das beratende Unternehmen für den Schaden aufkommen müsste.


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