Die Selbstanzeige im Steuerrecht - Ein Überblick.

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Selbstanzeige im Steuerrecht stellt eine Möglichkeit für Steuerpflichtige dar, ihre eigenen steuerlichen Verfehlungen beim Finanzamt anzuzeigen und somit strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In diesem Fachartikel werden wir detailliert auf die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen einer Selbstanzeige eingehen, den Ablauf einer wirksamen Selbstanzeige erläutern und abschließend einen Beispielfall betrachten, um die praktische Anwendung zu verdeutlichen.

I. Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für eine Selbstanzeige 

1. §371 AO: Selbstanzeige als Möglichkeit der Strafbefreiung

Im deutschen Steuerrecht bietet §371 der Abgabenordnung (AO) Steuerpflichtigen die Möglichkeit der Selbstanzeige. Eine wirksame Selbstanzeige kann dazu führen, dass strafrechtliche Konsequenzen für begangene Steuerhinterziehung vermieden werden. Die Selbstanzeige stellt somit eine Chance dar, steuerliche Verfehlungen zu bereinigen und einen Neuanfang zu ermöglichen.

Die rechtliche Grundlage für die Selbstanzeige ist in §371 Absatz 1 AO festgelegt, der besagt: "Werden Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten durch eine Selbstanzeige offengelegt, so entfällt die Strafbarkeit der Tat." Diese Bestimmung ermöglicht es Steuerpflichtigen, die Initiative zu ergreifen und ihre eigenen steuerlichen Verfehlungen anzuzeigen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

2. Tatentdeckung: Zeitpunkt und Umfang der Entdeckung

Damit eine Selbstanzeige wirksam ist, ist es entscheidend, dass die betroffene Person die Tat selbst entdeckt hat oder zumindest davon Kenntnis erlangt hat, dass sie entdeckt werden wird (§371 Absatz 2 AO). Die Entdeckung kann beispielsweise durch eine interne Überprüfung der eigenen steuerlichen Angelegenheiten oder durch Informationen von Dritten erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgen muss. Die Straffreiheit wird nur gewährt, wenn die Selbstanzeige erfolgt, bevor ein Amtsträger zur Prüfung oder Verfolgung der Tat tätig wird (§371 Absatz 3 AO). Das bedeutet, dass eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, sobald das Finanzamt bereits Ermittlungen aufgenommen hat oder eine Betriebsprüfung begonnen hat.

3. Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Eine wirksame Selbstanzeige erfordert, dass die Angaben vollständig und richtig gemacht werden. Gemäß §371 Absatz 2 AO müssen alle unverjährten Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten offenbart werden. Es ist wichtig, sämtliche steuerrelevanten Angaben korrekt und vollständig zu machen, um eine wirksame Selbstanzeige zu gewährleisten.

Werden unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht, kann dies dazu führen, dass die Straffreiheit für die betreffenden Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten nicht gewährt wird. In solchen Fällen können die betroffenen Personen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

4. Straffreiheit bei rechtzeitiger und wirksamer Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit für die offengelegten Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten. Gemäß §371 Absatz 5 AO entfällt die Strafbarkeit, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig erfolgt ist.

Um die Straffreiheit zu erlangen, müssen die hinterzogenen Steuern innerhalb einer bestimmten Frist nachgezahlt werden. Die Nachzahlung der Steuern, Zinsen und eventueller Säumniszuschläge ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Selbstanzeige.

Es ist zu beachten, dass die Selbstanzeige keine Garantie für die Nichtfestsetzung von Steuern oder die Vermeidung von Nachzahlungen ist. Sie bietet jedoch die Möglichkeit, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die steuerlichen Verhältnisse wieder in Ordnung zu bringen.

Zusammenfassung: Die Selbstanzeige im Steuerrecht gemäß §371 AO ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre eigenen steuerlichen Verfehlungen anzuzeigen und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine wirksame Selbstanzeige erfordert die rechtzeitige Entdeckung der Tat, vollständige und richtige Angaben sowie die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern. Es ist wichtig, dass Steuerpflichtige sich bei der Erstellung einer Selbstanzeige an die gesetzlichen Vorgaben halten und gegebenenfalls professionellen Rat von Steuerberatern einholen, um eine wirksame und rechtssichere Selbstanzeige zu gewährleisten.

II. Beispielfall:

Herr Schmidt und die Selbstanzeige

Herr Schmidt ist selbstständiger Unternehmer und hat festgestellt, dass er über die letzten drei Jahre Einkünfte nicht korrekt angegeben und Steuern hinterzogen hat. Nachdem er die Tat entdeckt hat, entscheidet er sich zur Selbstanzeige, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Herr Schmidt sammelt alle relevanten Unterlagen, um die Selbstanzeige korrekt und vollständig auszufüllen. Zusätzlich konsultiert er einen Steuerberater, der ihn bei diesem Prozess unterstützt. Gemeinsam erstellen sie die Selbstanzeige unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und reichen sie innerhalb der gesetzlichen Fristen beim zuständigen Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft die Selbstanzeige und kann bei Bedarf Rückfragen stellen. Herr Schmidt kooperiert vollständig mit dem Finanzamt und zahlt die hinterzogenen Steuern nach. Bei erfolgreicher Selbstanzeige erlangt er die Straffreiheit und verpflichtet sich, sein Steuerverhalten zukünftig korrekt anzupassen.

Fazit:

Die Selbstanzeige im Steuerrecht bietet Steuerpflichtigen eine Möglichkeit, ihre steuerlichen Verfehlungen beim Finanzamt anzuzeigen und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


 

Foto(s): pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ralph Schiffner

Beiträge zum Thema