Die Staatsangehörigkeit in Kroatien
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Der Ausländer erhält die kroatische Staatsangehörigkeit unter folgenden Bedingungen:
- dass er 18 Jahre alt ist und ihm die Geschäftsfähigkeit nicht aberkannt wurde,
- dass er die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit hat oder den Nachweis erbringt, dass er die Entlassung bekommen wird, wenn er die kroatische Staatsangehörigkeit erhält,
- dass er bis zur Antragstellung 8 Jahre ununterbrochen mit gemeldetem Aufenthalt in der Republik Kroatien gelebt hat und den Status eines Ausländers mit ständigem Aufenthalt besitzt,
- dass er kroatisch sprechen und Lateinschrift schreiben kann und die kroatische Kultur und Gesellschaftsordnung kennt,
- dass man aus seinem Verhalten schließen kann, dass er die Rechtsordnung und die Sitten und Gebräuche in der Republik Kroatien achtet.
Personen, die älter als 60 Jahre sind, müssen die Voraussetzungen von Punt 4 nicht erfüllen, und Ausländer, bei denen es für die Republik Kroatien von Interesse sein würde, ihnen die kroatische Staatsangehörigkeit zu verleihen, müssen die Voraussetzungen von Punkt 1 bis Punkt 4 nicht erfüllen.
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