Die Verletzung der Prospektpflicht bei angebotenen Finanzprodukten und deren Konsequenz.

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1. Einführung

Die Prospektpflicht ist ein wichtiger Aspekt des Anlegerschutzes im Finanzsektor. Sie stellt sicher, dass potenzielle Investoren über alle relevanten Informationen verfügen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. 

Eine Verletzung der Prospektpflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für die beteiligten Parteien haben und auf Seiten der Anleger zu Schadensersatzansprüchen führen.


2. Verständnis der Verletzung der Prospektpflicht bei Finanzprodukten

Die Prospektpflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, einen Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden sollen. 

Der Prospekt muss alle relevanten Informationen über das Wertpapier und den Emittenten enthalten, um potenzielle Investoren zu informieren und zu schützen. 

Eine Verletzung der Prospektpflicht liegt vor, wenn der Prospekt nicht erstellt, nicht veröffentlicht oder wenn wichtige Informationen vorenthalten werden.


3. Typische Verletzungen einer Prospektpflicht

Typische Verletzungen der Prospektpflicht können beispielsweise das Unterlassen der Erstellung oder Veröffentlichung eines Prospekts, das Vorenthalten wichtiger Informationen oder die Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen im Prospekt sein.


4. Konsequenzen einer Verletzung der Prospektpflicht

Die Konsequenzen einer Verletzung der Prospektpflicht können erheblich sein. Sie können zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern führen, die aufgrund unzureichender oder falscher Informationen im Prospekt einen finanziellen Verlust erlitten haben. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Prospektpflicht auch zu regulatorischen Sanktionen und Strafen führen.


5. Vorgehen betroffener Anleger

Betroffene Anleger, die einen finanziellen Verlust aufgrund einer Verletzung der Prospektpflicht erlitten haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, um ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung der Prospektpflicht verjähren können, daher sollten betroffene Anleger nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.


6. Unternehmen, bei welchen die Bafin Verletzungen der Prospektpflicht vermutet

a) Cle­ver Busi­ness (Schweiz) AG: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Clever Business (Schweiz) AG in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet und auf der Website Cashcow 24-7.com bewirbt.

b) Avan­tax In­vest Group: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Avantax Invest Group in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. 

c) WFP World­wi­de Fo­rest Pro­fes­sio­nals Ltd.: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd. in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

d) In­ves­ti­ti­on in Pau­low­nia-Bäu­me: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die „Woodland Invest“ in Deutschland eigene Vermögensanlagen öffentlich anbietet.

e) Ak­ti­en der Swiss In­vest­ment So­lu­ti­on: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Swiss Investment Solution mit angeblichem Sitz in Genf, Schweiz, eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

f) Ak­ti­en der Green Tech­no­lo­gies Group Ltd.: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht , dass die Green Technologies Group Ltd., in Deutschland eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

g) Ak­ti­en der Punk In­dus­tries AB: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­ches Wert­pa­pier-In­for­ma­ti­ons­blatt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Punk Industries AB, ihre Aktien ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt in Deutschland öffentlich anzubieten.

h) Eco­lo­gi­cal Tech­no­lo­gies Ltd., En­ter­pri­se In­vest­ment und Swift In­vest So­lu­ti­ons dür­fen Ak­ti­en der Eco­lo­gi­cal Tech­no­lo­gies Ltd.: Prospekt fehlt

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Ecological Technologies Ltd., der Enterprise Investment und der Swift Invest Solutions am 26. Juli 2023 untersagt, Aktien der Ecological Technologies Ltd. in Deutschland öffentlich anzubieten.

i) Wan­del­an­lei­he der Ve­lo­ci­tas Tra­ding OÜ: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Velocitas Trading OÜ, Wandelanleihen der eigenen Gesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

j) Vermögens­anlagen der Li­fe Fo­re­stry Swit­zer­land AG: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Der Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die in Stans, Schweiz, ansässige Life Forestry Switzerland AG in Deutschland Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „Premium Wood – Land Lease“ öffentlich anbietet.

k) Ak­ti­en der Eco­lo­gi­cal Tech­no­lo­gies Ltd.: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Seidel Finance mit angeblichem Sitz in London, Vereinigtes Königreich, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

l) Green Wood In­ter­na­tio­nal AG: Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot von „schuld­recht­li­chen Er­lös­be­tei­li­gungs­an­sprü­chen an Pau­low­nia Bäu­men“

Die BaFin untersagte am 22. Februar 2023 der Green Wood International AG das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in Form von „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“.

m) Ak­ti­en der Eco­lo­gi­cal Tech­no­lo­gies Ltd.: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Ecological Technologies Ltd., die Enterprise Investment und die Swift Invest Solutions, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

n) Pro­spekt fehlt: Per­for­mance to Go PLC darf ih­re „vor­börs­li­chen ku­mu­lie­ren­den Vor­zugs­ak­ti­en“ nicht öf­fent­lich an­bie­ten

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Performance to Go PLC am 30. Mai 2022 untersagt, ihre „vorbörslichen kumulierenden Vorzugsaktien“ in Deutschland öffentlich anzubieten.

o) Green As­sets Hol­ding AG: Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot der Green As­sets Hol­ding AG von Ak­ti­en der fox e-mo­bi­li­ty AG in Deutsch­land

Die BaFin hat am 7. November 2022 das öffentliche Angebot von Aktien der fox e-mobility AG durch die Green Assets Holding AG wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.

p) Ram­ford Ana­ly­tics Inc.: Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot von Ak­ti­en   

Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. August 2021 das öffentliche Angebot von Inhaberaktien der Ramford Analytics Inc. wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.

q) Hy­dro In­vest S. A.: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Ak­ti­en der Hy­dro In­vest  S. A. oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Hydro Invest S. A. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Hydro Invest  S. A. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. 

r) Mu­da­Par S. A.: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Ak­ti­en der Mu­da­Par S. A. oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MudaPar S. A. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der MudaPar S. A. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

s) Pa­ra­guay Fresh S. A.: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Ak­ti­en der Pa­ra­guay Fresh S. A. oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Paraguay Fresh S. A. in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Paraguay Fresh S. A. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

t) Per­for­mance to Go PLC: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von „vor­börs­li­chen ku­mu­lie­ren­den Vor­zugs-Ak­ti­en“ der Per­for­mance to Go PLC oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Performance to Go PLC in Deutschland Wertpapiere in Form von „vorbörslichen kumulierenden Vorzugs-Aktien“ der Performance to Go PLC ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

u) 4DMed Li­mi­ted: Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot von Ak­ti­en der 4DMed Li­mi­ted

Die BaFin hat am 1. Februar 2022 das öffentliche Angebot von Aktien der 4DMed Limited durch die 4DMed Limited selbst, nach eigenen Angaben mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.

v) Dia­ge­nics Group SE Ger­ma­ny: Hin­rei­chend be­grün­de­ter Ver­dacht für öf­fent­li­ches An­ge­bot von Ak­ti­en der Dia­ge­nics Group SE oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Diagenics Group SE Germany, nach eigenen Angaben mit Sitz in Essen, in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Diagenics Group SE ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

w) Pe­ga­sus De­ve­lop­ment GmbH: Ba­Fin un­ter­sagt das öf­fent­li­che An­ge­bot von Ak­ti­en der Pe­ga­sus De­ve­lop­ment Inc.

Die BaFin hat am 15. April 2021 das öffentliche Angebot Aktien der Pegasus Development Inc. durch die Pegasus Development GmbH, nach eigenen Angaben mit Sitz in 60325 Frankfurt am Main, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.

x) Baum Ar­che eG: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Baum Arche eG, nach eigenen Angaben mit Sitz in Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Genossenschaftsanteilen der Baum Arche eG öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

y) Won­der­ki­ri OÜ: Hin­rei­chend be­grün­de­ter Ver­dacht für feh­len­den Pro­spekt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Wonderkiri OÜ mit Sitz in Tallinn, Estland, Wertpapiere in Form von „naos token“ unter wonderkiri.de/ ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

z) SV Fi­nan­ci­al Ser­vice (SVFS): Hin­rei­chend be­grün­de­ter Ver­dacht für feh­len­den Pro­spekt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die SV Financial Service, nach eigenen Angaben mit Sitz in der Kleingasse 6-18, 1030 Wien, Österreich, in Deutschland Wertpapiere in Form angeblicher Vorzugsaktien des Unternehmens YouTube ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

 

7. Fazit

Die Prospektpflicht spielt eine entscheidende Rolle im Anlegerschutz. 

Eine Verletzung dieser Pflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben und zu Schadensersatzansprüchen führen. 

Anleger, die einen finanziellen Verlust aufgrund einer Verletzung der Prospektpflicht erlitten haben, sollten rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu wahren und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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