Erwerb von Finanzprodukten durch Einsatz von Fernkommunikationsmittel

  • 1 Minuten Lesezeit

Sofern Anleger Finanzprodukte nur durch den Einsatz von Telefon erwerben, können Sie die Annahme zur Klärung die zum Abschluss des Kaufvertrages führt widerrufen, wenn Ihnen die Bank keine Belehrung zugesandt hat über das dem Anleger zustehende Widerrufsrecht.

Gemäß § 312 c BGB ist die Bank als Unternehmer verpflichtet, den Anleger entsprechend zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht umfasst gleichfalls den Hinweis auf die dem Anleger zustehende Widerrufsrechte. Nur dann, wenn über den Widerruf belehrt wurde und dieser Widerruf vollständig ist und die gesetzlichen Angaben enthält, beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Rechtsfolge ist, dass die Bank dem Anleger den Kaufpreis zurück zu erstatten hat, Zug um Zug gegen Rückübereignung der erworbenen Produkte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema