Die Vorteile und Nachteile einer GmbH ​& ​Co. KG im Überblick: Eine kurze Gegenüberstellung.

  • 4 Minuten Lesezeit

1. Einführung

Die GmbH & Co. KG ist eine hybride Gesellschaftsform, die in Deutschland häufig gewählt wird, um die Vorteile einer Kapital- und einer Personengesellschaft zu kombinieren. Diese Konstruktion besteht aus einer Kommanditgesellschaft (KG), in der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Komplementär auftritt. 

Diese Struktur wird oft gewählt, um die Haftungsrisiken zu minimieren, während gleichzeitig die operativen und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft genutzt werden.

Die GmbH & Co. KG ist besonders bei mittelständischen Unternehmen beliebt, da sie eine flexible und effiziente Unternehmensstruktur bietet, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Vorteile mit sich bringt. 

Allerdings bringt diese Komplexität auch Herausforderungen mit sich, die es zu berücksichtigen gilt.

Nachfolgend soll ein Überblick über die wesentlichen Vorteile und Nachteile einer GmbH & Co. KG dargestellt werden.


2. Die Vorteile und Nachteile einer GmbH & Co. KG im Überblick

Bei der GmbH & Co. KG ergeben sich die nachfolgenden Vorteile, aber auch zu berücksichtigenden Nachteile:

a. Vorteile einer GmbH & Co. KG

  1. Haftungsbeschränkung: Die GmbH & Co. KG ermöglicht eine Haftungsbeschränkung, da die GmbH als Komplementär voll haftet, während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
  2. Steuerliche Vorteile: Verluste der GmbH & Co. KG können unter bestimmten Umständen mit anderen Einkünften verrechnet werden, was steuerliche Vorteile bietet.
  3. Zentralisierte Unternehmensführung: Die Leitung des Unternehmens bleibt auch bei vielen Kommanditisten beim Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zentralisiert.
  4. Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung: Die Geschäftsführung kann auf Nichtgesellschafter übertragen werden, was in Nachfolgesituationen vorteilhaft sein kann.
  5. Rechtliche Flexibilität: Änderungen des Gesellschaftsvertrags der KG sind formell weniger aufwendig und bedürfen keiner Beurkundung.
  6. Einfache Kapitalbeschaffung: Durch die Aufnahme von Kommanditisten kann flexibel Eigenkapital beschafft werden.
  7. Steuerliche Vorteile bei Übertragungen: Wirtschaftsgüter können buchwertneutral übertragen werden, was steuerliche Vorteile bringt.
  8. Fungibilität der Anteile: Die Übertragung von Anteilen ist steuerlich günstiger, da Wirtschaftsgüter statt Anteile übertragen werden.
  9. Direkter Gewinnzugriff für Gesellschafter: Gesellschafter können leicht auf ihre Gewinnanteile zugreifen.

b. Nachteile einer GmbH & Co. KG

  1. Hoher Beratungsbedarf: Die komplexe Struktur erfordert umfangreiche und spezialisierte Beratung.
  2. Höhere Kosten und Formalitäten: Der Betrieb beider Gesellschaftsformen (GmbH und KG) verursacht höhere Kosten und mehr Formalitäten.
  3. Separate Jahresabschlüsse: Für GmbH und KG müssen jeweils eigene Jahresabschlüsse erstellt werden.
  4. Hohe Publizitätspflichten: Die Offenlegung der Jahresabschlüsse von GmbH und KG kann zu unerwünschter Transparenz führen.
  5. Fehlender Kapitalmarktzugang: Die GmbH & Co. KG hat keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt.
  6. Doppelbesteuerung: Es kann zu einer Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters kommen.
  7. Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die Führung einer GmbH & Co. KG kann aufgrund der doppelten Buchführung und anderen rechtlichen Anforderungen aufwendiger sein.
  8. Eingeschränkte Arbeitslosenentschädigung: Geschäftsführende einer GmbH haben unter bestimmten Umständen kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung.


3. Fazit

Die GmbH & Co. KG bietet eine attraktive Mischung aus Haftungsbeschränkung, steuerlichen Vorteilen und operativer Flexibilität, was sie zu einer beliebten Wahl für viele Unternehmer und Familienunternehmen macht. 

Die Möglichkeit, die Geschäftsführung zu zentralisieren und gleichzeitig von der Flexibilität einer Personengesellschaft zu profitieren, ist besonders vorteilhaft. 

Allerdings müssen Unternehmen, die diese Rechtsform wählen, sich der erhöhten Komplexität und den damit verbundenen Kosten bewusst sein. 

Die Notwendigkeit spezialisierter rechtlicher und steuerlicher Beratung sowie der erhöhte administrative Aufwand können insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. 

Insgesamt ist die GmbH & Co. KG eine ausgezeichnete Wahl für Unternehmen, die die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität einer Personengesellschaft kombinieren möchten, vorausgesetzt, sie sind bereit, die zusätzlichen Anforderungen zu bewältigen.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft, den (Mit)Gesellschaftern und der Finanzbehörde. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#VorteileGmbH&Co.KG #NachteileGmbH&Co. KG #BesteuerungGmbH&Co.KG #SteuerGmbH&Co.KG #GmbH&Co.KG #AuflösungGmbH&Co.KG #GesellschafterwechselGmbH&Co.KG #GesellschafterstreitGmbH&Co.KG #LiquidationGmbH&Co.KG #AusschlussGmbH&Co.KG #GründungGmbH&Co.KG #GmbH #KG #GesellschaftmitbeschränkterHaftung #Kommanditgesellschaft #Komplementär-GmbH #Komplementär #Kommanditist #Haftungskapital #Stammeinlage #Kapitaleinlage #Gesellschafter #Gesellschafter-Geschäftsführer #Beschlussfassung #Gesellschafterversammlung #Gesellschaftsvertrag #Gesellschafterstreit #FachanwaltGesellschaftsrecht #FachanwaltHandelsrecht #FachanwaltSteuerrecht #FachanwaltInsolvenzrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt


Foto(s): Dr. Holger Traub

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema