Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung

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Viele Artikel beschäftigen sich mit dem leidigen Thema Abmahnung, aber was ist eine Abmahnung genau? Wer ist betroffen? Und wie reagiere ich am besten?

1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

2. Was ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?

Der Abmahnung ist oft schon ein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. In dieser soll sich der Abgemahnte dazu verpflichteten zum einen ein bestimmten Verhalten zu unterlassen, eine Vertragsstrafe zu zahlen und oft auch noch die Kosten der Abmahnung zu tragen.

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung können die Voraussetzungen für ein einstweiliges Verfügungsverfahren beseitigt werden. Die Unterlassungserklärung muss dann eben nicht erst vor Gericht erzwungen werden. Die Rechtsprechung verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Strafbewehrt bedeutet, dass sich der Abgemahnte verpflichtet für den Fall der Wiederholung eine Geldsumme an den Abmahner zu zahlen. Dieses Vorgehen verfolgt vor allen Dingen den Zweck, Druck auszuüben. Die Pflicht zur Zahlung einer solchen Vertragsstrafe besteht verschuldensunabhängig, d.h. es muss nicht einmal ein absichtlicher Verstoß vorliegen. Fahrlässigkeit, sowie Verstöße von Mitarbeitern oder Beauftragten lösen die Vertragsstrafe ebenso aus.

Auch die Höhe der Vertragsstrafe muss nicht unbedingt beziffert werden. Es reicht, wenn die Höhe der Strafe in das billige Ermessen des Abmahners oder eines Dritten gestellt wird und im Verletzungsfall auf Betreiben des Abgemahnten eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit erfolgen kann.

3. Abmahnungsgründe

Die Gründe warum Abmahnungen verschickt werden sind sehr vielfältig. Der absolute Klassiker ist das fehlende oder fehlerhafte Impressum. Dicht gefolgt von fehlenden oder falschen Verbraucherinformationen, bis hin zu irreführender Werbung oder unzulässiger Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der angegebene Grund sollte stets noch einmal genau überprüft werden.

4. Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung

a. Ignorieren?

Die schlechteste aller Reaktionsmöglichkeiten ist das schlichte Ignorieren der Abmahnung. Die Betroffenen glauben, dass die Abmahnung Abzocke oder Betrug sei und dass es gar keiner Reaktion bedarf. Die Realität sieht anders aus: In den seltensten Fälle kann eine Abmahnung tatsächlich ignoriert werden. Mit der Abmahnung werden Forderungen gestellt. Äußern Sie sich hierzu nicht, kann Ihr Schweigen unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden.

b. Zahlen?

Auch sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung die geforderten Geldbeträge bezahlen. Sie können ohne nähere Prüfung nicht sicher sein, ob die geforderten Beträge überhaupt berechtigt sind oder aber zu hoch angesetzt sind.

c. Die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Hier kommt es auf juristische Feinheiten an. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden die zu weit gefasst ist. Unter Umständen bindet man sich ein Leben lang und bei jedem noch so kleinem Verstoß wird die Vertragsstrafe fällig. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

d. Eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben?

Auf keinen Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen wurde. Diese hat mit der konkreten Fallgestaltung nichts zu tun. Gerade aufgrund des Vertragsstrafeversprechens und der Bindungswirkung ist hier absolute Vorsicht geboten.

e. Einen Anwalt/eine Anwältin fragen?

Gute Idee! Sprechen Sie ihn doch einfach auf die genannten Punkte an oder fragen Sie nach einer kostenlosen ersten Einschätzung.


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