Die Zuweisung der Ehewohnung

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Bei Trennungen  und Scheidung kann es schon mal heiß her gehen. Wenn die Emotionen dabei überkochen und die Situation eskaliert, ist es nicht selten so, dass das Familiengericht darüber entscheiden muss, wer in der ehelichen Wohnung verbleiben darf und wer diese zu verlassen hat. 

Wenn die Eheleute sich im Verlauf der Trennung bis zur Scheidung dann nicht weiter darüber einigen können, wer ab der Scheidung in der vormaligen ehelichen Wohnung oder dem Haus verbleiben darf, so muss auch hierüber das Familiengericht entscheiden, § 1568a BGB. 

Jüngst hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. dabei weitere neue Kriterien dafür entwickelt, wie vorzugehen ist, um eine interessengerechte Lösung zu finden und eine Abwägung der wiederstreitenden Interessen, die bei der Zuweisung der Wohnung vorzunehmen sind, aussieht. 

Zu entscheiden war die Frage, welcher vormalige Ehepartner bei einem kinderlosen querschnittsgelähmten Ehepaar in der Wohnung verbleiben soll. 

Das Gericht hat zur Lösung der Frage an die stärkere Pflegebedürftigkeit und die stärkere soziale Bindung an das Umfeld angeknüpft.

Diese Anknüpfungspunkte finden dabei auch dann Anwendung, wenn die Ehewohnung noch im hälftigem Miteigentum der Ehegatten steht und hierdurch dann auch in das Eigentumsrecht eingegriffen wird.  

Zu berücksichtigen sind bei der Entscheidung alle, die Lebensverhältnisse der Ehegatten bestimmenden Umstände in einer Gesamtabwägung.

Im Fall des Oberlandesgerichts hat dabei die höhere Pflegebedürftigkeit des Ehemannes, der die Anwesenheit einer Pflegekraft durchgehend notwendig machte, dazu geführt, dass ihm die Wohnung zugewiesen wurde. Auch seine familiäre Verwurzelung war ausschlaggebend dafür, dass ihm die Wohnung aus Billigkeitsgesichtspunkten zugewiesen wurde.

Nicht ausschlaggebend war für das Gericht, dass die Ehefrau an der Finanzierung der Wohnung beteiligt war und die Finanzierung mitgetragen hat.

Wenn sich Eheleute trennen, sollte daher grundsätzlich fachkundige Beratung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt erfolgen, so dass die rechtlichen Möglichkeiten geklärt werden. Nur wer seine Recht und Pflichten kennt, kann auch eine einvernehmliche Lösung finden. Wir beraten Sie gerne !

Beschluss OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 18.05.2022, 6 UF 42/22


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