Diesel-Fahrverbot in München am 1. Februar 2023 in Kraft getreten

  • 2 Minuten Lesezeit

In München ist das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Es gilt zunächst für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Ab dem 1. Oktober 2023 könnte sich das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 ausweiten, wenn der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid bis dahin weiter nicht eingehalten wird. In einer weiteren Stufe könnten ab dem 1. April 2024 auch sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen werden.

Durch das Dieselfahrtverbot in München soll eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. 2021 wurde der Grenzwert überschritten und auch 2022 war er an einigen Mess-Stationen noch deutlich zu hoch. An der Landshuter Allee wurde im Jahresmittel 2022 ein Wert von 49 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen und an der Tegernseer Landstraße liegt der Mittelwert 2022  für die Belastung mit Stickstoffdioxid bei 43 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Für bessere Luft soll nun das Diesel-Fahrverbot sorgen. Das Fahrverbot gilt in einer Umweltzone von der Innenstadt bis einschließlich dem Mittleren Ring. Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen für Anwohner, Handwerker, Rettungsdienste, etc.

Betroffen sind von dem Fahrverbot nicht nur die Münchener, sondern auch viele Pendler, die Umwege in Kauf nehmen müssen. Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel in die Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

Es gibt zwar Klagen gegen das Fahrverbot in München. Ob diese Aussichten auf Erfolg haben, ist aber fraglich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht schon 2018 erklärt hatte, dass Fahrverbote erlassen werden müssen, wenn der Grenzwert für die Stickoxid-Belastung nicht eingehalten wird.

Für betroffene Dieselfahrer bedeutet das Fahrverbot nicht nur, dass bestimmte Zonen für sie tabu sind, sie müssen zudem auch mit einem Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Dennoch haben sie Möglichkeiten sich zu wehren.

„Ist das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können gegen den Autohersteller Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20), kann auch der Widerruf eine finanziell interessante Möglichkeit sein, den Diesel abzugeben. Denn zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Der Verbraucher kann das Fahrzeug dann zurückgeben und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Für den Widerruf ist es nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema