Diesel-Skandal und kein Ende – gibt es eine neue "Schummelsoftware" bei VW?

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Fast täglich erreichen uns neue Informationen und Urteile zum Diesel-Skandal, insbesondere zu den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns. Hierbei sind drei neue Aspekte, die weitreichende Konsequenzen für die Volkswagen AG haben könnten, zutage getreten. 

1. Enthält das vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete und in vielen Fahrzeugen bereits durchgeführte Software-Update wieder eine illegale Abschalteinrichtung? 

In einem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Verfahren gegen die Volkswagen AG wurde festgestellt, dass durch das Update die Abgasreinigung dergestalt programmiert wurde, dass sich ein sogenanntes Thermofenster ergibt. Durch dieses Thermofenster wird erreicht, dass die Abgase nur in einem Temperaturbereich zwischen 10 Grad und 32 Grad gereinigt werden. Bei Temperaturen unter 10 Grad und über 32 Grad erfolgt keine Abgasreinigung. Zudem wird die gesamte Abgasreinigung ab einer Höhe von 1.000 Metern abgeschaltet. Das Landgericht Düsseldorf hat in den Urteilsgründen ausgeführt, dass es sich bei diesem Thermofenster ebenfalls um eine illegale Abschalteinrichtung handelt und hat deshalb die Volkswagen AG auf Zahlung von Schadensersatz verurteilt. 

2. Bestehen auch dann Schadensersatzansprüche, wenn das Fahrzeug erst im Jahre 2016 oder 2017 gekauft wurde?

Zahlreiche Landgerichte und auch einige Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 erworben haben, Kenntnis von der Abgasproblematik hatten und demzufolge nicht getäuscht worden sein können. Dies mit der weiteren Folge, dass die Klagen abgewiesen worden sind. 

Erfreulicherweise gibt es zunehmend andere Gerichte, die diese Auffassung nicht teilen. Diese Gerichte sind der Meinung, dass allein aufgrund der medialen Berichterstattung nicht ohne Weiteres von einer Kenntnis ausgegangen werden kann. Unter anderem hat dies das Landgericht Erfurt vertreten. In dem dort zugrunde liegenden Fall wurde das Fahrzeug im Mai 2016 gekauft. Nunmehr hat auch das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 10.09.2019 klar gestellt, dass ein Käufer allein infolge der medialen Berichterstattung keine Kenntnis erlangt haben muss. In dem Verfahren hat die Klägerin sogar eingeräumt, vor dem Erwerb des Fahrzeugs Kenntnis von dem Abgasskandal erlangt zu haben. Ihr war aber nicht bewusst, dass ihr Fahrzeug konkret von dieser Software betroffen war. Das Oberlandesgericht hielt dies für glaubhaft und ist deshalb davon ausgegangen, dass die Klägerin keine Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeuges hatte. 

3. Wurde auch in dem Nachfolgemotor des EA 189 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut?

Gegenstand der zahlreichen landgerichtlichen Verfahren und der Musterfeststellungsklage ist der Motor mit der Bezeichnung EA 189. Dieser wurde weltweit in über 10 Millionen Fahrzeuge eingebaut. Die Produktion wurde im Jahr 2011 eingestellt. Nachfolger dieses Motors, der ab 2012 hergestellt und ebenfalls in zahlreiche Fahrzeuge des VW-Konzerns eingebaut wurde, ist der Motor mit der Bezeichnung EA 288. In einem beim Landgericht Aachen geführten Verfahren wurde die Klage einer Frau, die ein Fahrzeug mit diesem Motor gekauft hat, abgewiesen. Die Klägerin hat hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Vom Oberlandesgericht Köln wurde ein Sachverständiger mit der Prüfung beauftragt, ob auch in diesem Motor eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sollte sich dies bestätigen, würde dies für die Käufer ebenfalls die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. 

4. Fazit

Die weitere Entwicklung bezüglich des EA 288 Motors ist genau zu verfolgen, denn sie kann den Besitzern dieser Fahrzeuge die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Auch diejenigen, die ihre Fahrzeuge erst im Jahre 2016 oder 2017 erworben haben, haben berechtigte Chancen, ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich gegenüber der Volkswagen AG geltend zu machen. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass weitere Landgerichte davon ausgehen, wonach durch das Software-Update ein Thermofenster mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung installiert wurde. 

Für weitergehende Fragen und Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.



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