Dieselskandal ​Mercedes geht weiter, KBA und ​neuer Rückruf, ​News vom Diesel Anwalt aus Stuttgart

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Der neue Rückruf des KBA`s / Kraftfahrt-Bundesamtes von mindestens 100.000 Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz hat einen enormes Echo in der Presse erfahren. 

Zahlreiche Medien wie Spiegel, Handelsblatt aber auch die Öffentlich-Rechtlichen Sender berichten hierüber ausführlich.

Auch die am Heimatort von Mercedes-Benz ansässige Stuttgarter Zeitung berichtete hierüber heute, 21.12.2023, ausführlich.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.anordnung-des-kraftfahrtbundesamtes-mercedes-muss-mindestens-100-000-diesel-fahrzeuge-zurueckrufen.7bb56ca4-56a2-43d1-a9eb-8e5092169255.html

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits seit dem Aufkommen des Dieselskandals im Jahre 2016 bundesweit mehrere Hunderte geschädigte Fahrzeugbesitzer und haben vor allem am Heimatsgericht der Kanzlei hunderte Klagen gestützt auf Schadensersatz eingereicht.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser, selbst seit 2005 spezialisiert auf Verbraucherrecht und seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wollen die vom Dieselskandal betroffenen Autofahrer in der Regel das Fahrzeug gar nicht zurückgeben (großer Schadenersatz) sondern verlangen den sog. kleinen Schadenersatz (bis zu 15 % der Kaufpreissumme ohne Rückgabe des Fahrzeugs). 

Dies ist nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und BGH nunmehr unproblematisch möglich!

Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Thermofensters!


Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bemängelt aber selbst im Rahmen der neuen Rückrufaktion das Vorliegen eines solchen Thermofensters und stellt dessen Existenz nunmehr verbindlich fest!

Nach den zahlreichen geführten Prozessen sieht Rechtsanwalt Eser in der neuen Rückrufaktion praktisch nun einen Freischein Schadensersatz von Mercedes-Benz geltend zu machen. Denn diese kann die Existenz des sog. Thermofesnters nicht mehr vor Gericht bestreiten.

Betroffene Autobesitzer sollten daher kein Geld verschenken und verjährungshemmende Maßnahmen durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei so schnell wie möglich einreichen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise zum Jahresende 2023 berechtigte Ansprüche verjähren. 

Schnelles Handeln ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser daher erforderlich, vor allem wenn im Hintergrund noch eine Rechtschutzversicherung besteht und Kostenschutz angefragt werden muss.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!


Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.

Dies vor allem vor dem Hintergrund der vor kurzem ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.05.2023.

Vereinfacht gesagt hat der EuGH entschieden, dass bei der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, der klagende Autokäufer nicht mehr Schädigungsvorsatz den Autobauern nachweisen muss. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.

Dies bedeutet, dass wer ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, nun realtiv unproblematisch Schadenersatz einfordern kann.


Verjährungsfrist dringend beachten!
Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

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Foto(s): Foto von Doruk Bayram auf Unsplash

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