Dieselskandal: Softwareupdate verweigern – welche Folgen drohen?

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Diesel-Abgasskandal schon zahlreiche Rückrufe zum Softwareupdate durchführen lassen. Mit den Nachrüstungen soll die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge verbessert werden. Doch viele Dieselbesitzer sind unsicher, ob sie dem Rückruf folgen sollen. Schließlich hört man oft von unerwünschten Nebenwirkungen der Updates. Müssen Betroffene dem Rückruf folgen oder können sie die Nachbesserung ablehnen?

Die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts sind für die angeschriebenen Dieselfahrer verpflichtend – es sei denn, es handelt sich um eine „freiwillige Servicemaßnahme“. In dem betroffenen Fahrzeug befindet sich eine illegale Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass im realen Straßenverkehr mehr Schadstoffe emittiert werden als erlaubt. Dadurch kann das Fahrzeug seine Straßenzulassung verlieren.  

Wertverlust durch Softwareupdate 

Wer durch einen amtlichen Rückruf davon erfährt, dass er zum Softwareupdate in die Werkstatt muss, befindet sich in einer Zwickmühle: Die neue Software ist verpflichtend, aber die negativen Folgen der Maßnahme sind noch nicht abzusehen. Das Update kann zu einem höheren Dieselverbrauch, einer geringeren Motorleistung oder sogar zu Motorschäden führen. Genügend Gründe, das Softwareupdate sehr kritisch zu sehen – vor allem, weil die Autokonzerne keine Garantien übernehmen wollen.

Wer das Softwareupdate verweigert, riskiert jedoch eine Stilllegung seines Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde. Denn ohne das Update stößt das Fahrzeug weiterhin mehr giftige Stickoxide aus als auf deutschen Straßen erlaubt. Aus diesem Grund wurden bereits Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, die in den VW-Abgasskandal verstrickt sind. Weil in der Hauptuntersuchung auch der Abgasausstoß untersucht wird, kann Betroffenen ohne die Nachbesserung der Abgaseinigung die HU-Plakette verweigert oder die Umweltplakette entzogen werden. Wer die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhält, darf in den Umweltzonen mancher Innenstädte nicht mehr fahren.  

Softwareupdates sind kein Weg aus dem Dieselskandal 

Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe, des ADAC und des Kraftfahrt-Bundesamts bei nachgerüsteten VW-Modellen haben ergeben, dass die zulässigen Stickoxidwerte im Straßenverkehr auch nach dem Softwareupdate noch deutlich überschritten wurden. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Klage gegen das KBA eingereicht, weil die Softwareupdates die Schadstoffemissionen nicht ausreichend senken.

 Viele der umgerüsteten Fahrzeuge weisen nach dem Softwareupdate Mängel auf, für die es keine Gewährleistung gibt. Wer dann aufgrund der neuen Mängel Schadensersatz einklagen will, muss beweisen, dass die Schäden auf das Softwareupdate zurückzuführen sind – was schwierig werden dürfte.

Manche Fahrzeuge verfügen außerdem über weitere illegale Abschalteinrichtungen und müssen erneut zurückgerufen werden. Im September 2020 wurde bekannt, dass Volkswagen 2.600 Eos Cabrio ein zweites Mal zurückrufen musste, weil das Softwareupdate den Stickstoffausstoß dieser Fahrzeuge nicht ausreichend gesenkt hatte. Softwareupdates sind demnach nicht die Lösung für den Dieselskandal.

Schadensersatzklage statt Softwareupdate 

Die umstrittenen Softwareupdates stellen Dieselbesitzer vor ein Dilemma: Ohne Nachrüstung droht der Verlust der Zulassung – mit Update riskiert man neue Mängel am Fahrzeug. Wenn die Zulassungsstelle mit einer Stilllegung des Fahrzeugs droht, sollten Betroffene umgehend handeln und mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts Widerspruch einlegen und Schadensersatz vom Autohersteller verlangen.

Sie haben bereits ein Softwareupdate aufspielen lassen? Kein Problem: Sie können den Hersteller trotzdem noch verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 entschieden. Die Richter sahen den Schaden bereits mit dem Kauf des Fahrzeugs als gegeben an, daher seien nachträgliche Veränderungen durch ein Softwareupdate irrelevant.

Dieselfahrer sollten also mit oder ohne Softwareupdate prüfen lassen, ob sich eine Klage in ihrem Fall lohnen könnte. Sind Sie von einem KBA-Rückruf betroffen? Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützen Sie gern. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung: Wir besprechen mit Ihnen, was Sie jetzt unternehmen können. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de oder rufen Sie uns an: 030 – 200 590 770.

Foto(s): AdobeStock


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