Diesel-Skandal: Aktuelles – welche Autos sind betroffen?

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Der Dieselskandal bzw. Abgasskandal, auch „Dieselgate“ genannt, ist derzeit in aller Munde. Aber wann ist man als Dieselfahrer vom Dieselskandal betroffen? Und welche Diesel sind vom Dieselskandal derzeit betroffen, d. h. wer kann als Fahrer eines Diesels gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller Rechte geltend machen?

Dieselgate: Nicht nur Volkswagen ist betroffen 

Der Dieselskandal begann bei VW, betrifft inzwischen aber nicht nur VW-Fahrzeuge wie Golf, Passat, EOS, Beetle, Caddy, Phaeton, T6, T5, Multivan, Transporter, Polo und Jetta, sondern auch den Scirocco, Familiy-Vans wie den VW Sharan und die VW SUV VW Touareg und Tiguan. Außerdem sind inzwischen auch Marken des VW-Konzerns wie Audi, Skoda, Seat und Porsche betroffen und der Abgasskandal greift auf andere Autokonzerne über – z. B. auf Mercedes-Benz, BMW, Fiat oder Ford.

Was ist die Ursache für den Dieselskandal? 

Ausgangspunkt für den Dieselskandal ist manipulative Fahrzeug-Software. Diese Software führt in simulierten Fahrzeugtests dazu, dass betroffene Diesel-Fahrzeuge auf dem Prüfstand Euro-Abgasnormen einhielten, im Realbetrieb hingegen nicht. Dass die Fahrzeuge, in denen diese „Schummelsoftware“ verwendet wurde, die EU-Abgasnorm Euro 6 nicht ohne Weiteres einhalten (können), kann dazu führen, dass diese Fahrzeuge in Fahrverbot-Zonen z. B. in Teilen der Innenstadt von Hamburg, München, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin etc. künftig nicht fahren dürfen – und das, obwohl diese Fahrzeuge nach Angaben des Herstellers die relevanten Euro-Abgasnormen eigentlich einhalten sollten. Hält ein solcher Diesel die Euro-Abgas-Normen im Realbetrieb nicht ein, ist das juristisch gesehen ein „Mangel“: Der Ist-Zustand des Fahrzeugs („nicht Euro 6-konform“) weicht vom Soll-Zustand („Euro 6 konform“) ab.

Dieser Mangel ist der Grund, weshalb Sie als Diesel-Fahrer unterschiedliche Rechte und Ansprüche gegen den Verkäufer bzw. den Hersteller Ihres Diesels geltend machen können.

Diese Fahrzeuge sind u. a. bisher vom Dieselskandal betroffen

Längst ist nicht mehr nur VW vom Dieselskandal betroffen, auch andere namhafte Autohersteller haben Diesel-Fahrzeuge mit „Schummelsoftware“ ausgestattet. Betroffen sind u. a. Fahrzeuge dieser Hersteller und Typen, v. a. mit Baujahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015:

Volkswagen: VW Beetle, VW Caddy, VW Golf VI, VW Golf VII, VW Eos, VW Jetta, VW Passat, VW Polo, VW Scirocco, VW Sharan, VW Touran, VW Tiguan, VW T5 Multivan, VW T6, VW Transporter, VW Amarok, VW Phaeton, VW Touareg

Audi: Audi A1, Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi A7, Audi A8, Audi Q3, Audi Q5, Audi Q7 und Audi TT

SeatSeat Alhambra, Seat Altea, Seat Ibiza, Seat Leon, Seat Exeo, Seat Toledo

SkodaSkoda Fabia, Skoda Octavia, Skoda Rapid, Skoda Roomster, Skoda Superb, Skoda Yeti, Skoda Fabia

Im Hause Porsche ist derzeit v. a. der Porsche Cayenne (3-Liter-Diesel-Motor) und ganz aktuell der Porsche Macan betroffen. Bei Daimler bzw. Mercedes-Benz waren es Anfang Juni v. a. zwei Motoren, die u. a. in der Mercedes A-Klasse, in der Mercedes C-Klasse und in der Mercedes E-Klasse verbaut sind (OM 642, OM651). Inzwischen ist außerdem bekannt, dass auch der Mercedes Vito teilweise mit manipulierter Software ausgestattet wurde, ebenso wie offenbar auch der Geländewagen von Daimler GLC. Weitere betroffene Hersteller und Modelle sind fast täglich den Nachrichten zu entnehmen.

Welche Rechte hat man als Betroffener im Dieselskandal? 

Ist Ihr Fahrzeug betroffen, haben Sie mehrere Möglichkeiten gegen den Fahrzeugverkäufer / Autohändler oder den Fahrzeughersteller vorzugehen. Sie können

  1. vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
  2. vom Verkäufer ein Neufahrzeug verlangen, das die Abgasnormen im Realbetrieb einhält.
  3. das Fahrzeug behalten, aber Schadensersatz bzw. Entschädigung verlangen.

Hier erfahren Sie mehr zu Ihren Rechten im Dieselskandal.

Verjährung droht! Zeitnah aktiv werden lohnt sich! 

Diese Ansprüche kann man jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen! Vor allem bei Ansprüchen gegen VW droht noch in 2018 Verjährung. Tritt die Verjährung ein, gehen Sie leer aus, auch wenn Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist! Deswegen gilt es vor allem für Fahrer von VW-Dieselfahrzeugen zeitnah zu klären, ob Sie Rechte aus dem Dieselskandal geltend machen können!

Wann Ihre Ansprüche ggfs. verjähren, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst. 

Zögern Sie deshalb nicht, zeitnah Kontakt zu uns aufzunehmen! Nutzen Sie das unten stehende anwalt.de-Kontakt-Formular, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail und nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls! 



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