Dieselskandal

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Der VW-Abgasskandal: Sind auch Sie betroffen?

Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeugs des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Seat – und durch die betrügerische Manipulation der Abgaswerte betroffen sind, sollten Sie handeln.

Sie haben nicht nur einen Anspruch auf Nachbesserung Ihres Fahrzeuges, sondern weitergehende Rechte.

Zunächst kommen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gegenüber Ihrem Verkäufer, dem Händler, in Betracht.  

Sie können eine Ersatzlieferung Ihres Fahrzeuges grundsätzlich beanspruchen. Allerdings müssen Sie sich die bisher gezogenen Nutzungen anrechnen lassen.

Sofern Sie nicht vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, können Sie nachträglich den Kaufpreis mindern und die zu viel gezahlte Differenz vom Verkäufer verlangen.

Zu beachten ist allerdings, dass diese Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Übergabe des Fahrzeuges verjähren.

Nach Ablauf dieser Frist können gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Sofern jedoch der Hersteller eine Garantie erteilt hat, kommen Garantieansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegenüber dem Hersteller in Betracht. Schadensersatzansprüche erwachsen aus der möglichen verringerten Energie, einem höheren Verbrauch, aber auch aus weiteren Details, wie eine veränderte Geräuschentwicklung nach dem Update. Hinzu kommt, dass der zurückgerufene Wagen seit Bekanntwerden des Skandals mit einem Makel behaftet ist, der ähnlich zu beurteilen sein dürfte wie ein Unfallschaden. Es wird also eine Wertminderung eintreten, die sich auf den durchschnittlichen Wiederverkaufswert des Autos auswirkt. Auch hier ist jedoch die Verjährung der Ansprüche zu beachten. In der Regel verjähren vertragsgemäß Garantieansprüche nach 6 Monaten.

Es bestehen jedoch auch Ansprüche gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Diese Ansprüche verjähren erst in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am 1.1. des Folgejahres, nach dem der Hersteller Ihnen mitgeteilt hat, dass Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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