DKB Kreditkartenmissbrauch; Fälle ohne jegliche Mitwirkung des Kunden steigen

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zahlreiche Geschädigte berichten von Fällen von Kreditkartenmissbrauch ohne jegliche Mitwirkung

Es scheint sich nun zu bestätigen, was sich schon lange abgezeichnet hat, von den Kreditkartenanbietern aber hartnäckig bestritten wurde.

Ganz offensichtlich sind Fälle von Kreditkartenmissbrauch auch durch rein technische Angriffsszenarien möglich, ohne dass der Kunde daran irgendwie mitwirken muss (sog. Social Engineering).

In den letzten Wochen haben zahlreiche Geschädigte eines Missbrauch ihrer Kreditkarte bei der DKB völlig unabhängig berichtet, dass es keinerlei Handlungen ihrerseits gegeben hat, die den Schaden (mit-) verursacht hat. Es kam zu keinerlei Phishing Emails, fingierten Anrufen oder SMS, die angeklickt oder weiter gegeben wurden.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Täter technisch in der Lage sind, die Zweifaktor-Authentifizierung rein technisch zu umgehen. Konkret nutzen die Täter dies zum Wechsel bzw der Neuregistrierung eines Autorisierungsverfahrens, womit die Täter dann freien Zugriff auf die Kreditkarte der Geschädigten haben.

Über einen möglichen Geschehensablauf hatten wir hier bereits berichtet.


Tatsächlich und rechtliche Folgen

In tatsächlicher Hinsicht bedeutet das zunächst, dass ein weiterer Anstieg solcher Fälle zu erwarten ist.

Rechtlich handelt es sich bei den dann erfolgenden Verfügungen um nicht autorisierte Verfügungen, so dass ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift nach § 675u Satz 2 BGB besteht.

Ein Schadensersatzanspruch des Kreditkartenunternehmens wegen einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB) scheidet in diesen Fällen denknotwendig aus, da es keinerlei schadensursächlicher Handlung des Kunden gab.

Zu den rechtlichen Grundlagen im Detail


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Absprüche gegen LBB, Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, Comdirect und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch



Foto(s): @SALEO

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