Drogenbesitz und Drogenhandel auf dem Oktoberfest – Anwalt Strafrecht München bei Vorladung, Durchsuchung, Anklage

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Oktoberfest in München, oft liebevoll als "Wiesn" bezeichnet, ist weltweit als das größte Volksfest bekannt. Die Festzelte, in denen ausgiebig Bier konsumiert wird, erfreuen sich dabei großer Beliebtheit unter den Gästen. Doch nicht nur Alkohol, sondern auch der Handel und Konsum anderer Drogen nehmen auf dem Festgelände stetig zu. Diese Entwicklung führt dazu, dass das Oktoberfest nicht nur als fröhliche Feierstätte bekannt ist, sondern auch als Ort, an dem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) häufig vorkommen.

Wie gravierend sind die strafrechtlichen Folgen solcher Delikte?

Die Strafen für Drogenhandel und -besitz variieren stark je nach Art und Menge der Drogen. Laut § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG kann der Handel oder Besitz von Betäubungsmitteln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Besonders schwerwiegend sind die Strafen bei Handel in nicht geringer Menge nach § 29a BtMG, die deutlich härtere Strafmaßnahmen nach sich ziehen.

Was genau ist unter einer "nicht geringen Menge" zu verstehen?

Die Definition basiert auf der Wirkstoffmenge der Droge, wobei Grenzwerte festlegen, ab wann von einer solchen Menge ausgegangen wird. Für Amphetamin beispielsweise liegt dieser Wert bei 10 g, für Cannabisprodukte bei 7,5 g THC.

Wer auf der Wiesn mit solchen Mengen handelt oder sie besitzt, riskiert ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit der Strafmilderung oder gar Einstellung des Verfahrens bei sehr geringen Mengen, die lediglich für den Eigenkonsum bestimmt sind. Hier empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht in München, der mit den spezifischen Aspekten des Betäubungsmittelrechts vertraut ist. Solch eine rechtliche Unterstützung kann entscheidend sein, um im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Voltz

Beiträge zum Thema