Durch Probearbeit zum unbefristeten Arbeitsvertrag?

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Regelmäßig werden potentielle Arbeitnehmer nach einem Vorstellungsgespräch zur Probearbeit geladen. Es stellt sich hier immer wieder die Frage ob zwischen den Parteien nicht ein so genanntes Einfühlungsverhältnis, sondern ein (Probe-)Arbeitsverhältnis zustande kommt.


Einfühlungsverhältnis

Die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann auch eine solche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.

Ein Einfühlungsverhältnis ist als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zu verstehen. Es unterscheidet sich von einem Arbeitsverhältnis insoweit, dass der potentielle Arbeitnehmer während der Einfühlungsphase keine Pflichten übernimmt. Es besteht insbesondere keine Arbeitspflicht, da er nicht dem Direktions- oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt. Aufgrund des Aufenthalts im Betrieb untersteht der Bewerber lediglich dem Hausrecht des Betriebsinhabers. 

Das Einfühlungsverhältnis dient in der Regel dem Kennenlernen des allgemeinen Betriebsablaufs und der betrieblichen Gepflogenheiten.

Es ist zu beachten, dass kein Arbeitsverhältnis besteht. Der Arbeitnehmer ist nicht weisungsgebunden, kann daher auch nicht belangt werden, wenn er bestimmte Aufgaben nicht ausführt. Alle Tätigkeiten werden rein freiwillig ausgeübt und diesen nur dazu den Betrieb und die Arbeit vor der Begründung vertraglicher Verpflichtungen besser kennen zu lernen. 


Probearbeitsverhältnis

Hiervon zu unterscheiden ist das Probearbeitsverhältnis. Dieses kann als zeit- oder zweckbefristetes Arbeitsverhältnis oder auch vor einer Probezeit  im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. 

Der Zweck der Erprobung ist als sachlicher Grund gemäß Teilzeitbefristungsgesetz anerkannt, eine dementsprechende Befristung muss sich eindeutig aus dem Vertrag ergeben. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden. An dieser Stelle entstehen häufig Fehler, welche zumeist zum Vorteil des Arbeitnehmers ausgelegt werden können. Wurde eine nicht eindeutige Befristungsabrede getroffen, ist im Zweifel die erste Aufnahme der Tätigkeit als Beginn eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses anzusehen. 

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie lange ein Probearbeitsverhältnis dauern darf. Am häufigsten wird in der Praxis ein Probearbeitstag vereinbart. 


Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Der Umstand, dass kein Vertrag unterschrieben wurde oder ausschließlich ein Probearbeiten vereinbart wurde, ist nicht allein maßgeblich. Es kommt auf die inhaltliche Ausgestaltung an. Wird der Bewerber wie ein regulärer Mitarbeiter behandelt, besteht ein Arbeitsverhältnis.

Der unbefristet Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, wenn die Grenzen des Einfühlungsverhältnisses überschritten werden. Bisher anerkannte Indizien, welche die Arbeitsgerichte gegebenenfalls für ein Arbeitsverhältnis werten, sind:

  • Einhaltung von bestimmten Pausenzeiten
  • Vergütung
  • Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung 
  • Erledigung von Aufgaben, welche denen der regulären Mitarbeiter gleichen
  • Pflicht bestimmte Arbeitsorte aufzusuchen

Falls also trotz vorhergehender anderweitiger Absprache ein Arbeitsverhältnis besteht, muss dieses vergütet werden. 


Beratung

Sollten Sie nach einer solchen Probearbeit den Beginn eines unbefristeten Arbeitsvertrages nach den oben genannten Kriterien vermuten, nehmen Sie einfach Kontakt auf zur Vereinbarung eines Beratungstermins, gern auch telefonisch.


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