E- Bike, Pedelec, S-Pedelec, E-Scooter: Anwalt erklärt den Unterschied

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„E-Bikes“ sind in den letzten Jahren sehr populär geworden. Immer mehr Personen legen sich ein mit motorbetriebenes „Fahrrad“ zu. Auch in den Städten sieht man mittlerweile an jeder Ecke sog. E-Scooter.

Aber was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?

Als Anwältin für Strafrecht und Verkehrsstrafrecht kläre ich Sie über die unterschiedlichen motorbetriebenen „Fahrräder“ auf. 

Pedelec

Das Wort „Pedelec“ steht für Pedal Electric Cycle. Es ist also ein Fahrrad (Cycle), das mit Muskelkraft (Pedal) und einem unterstützenden Elektromotor (Electric) angetrieben wird. Der Motor ist aber nur unterstützend, d.h. er schaltet sich nur ein, wenn auch getreten wird. Die Unterstützung liegt bei einem Pedelec bei max. 250 Watt und schaltet sich bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab.

Pedelecs sind in rechtlicher Hinsicht Fahrrädern gleichgestellt und dürfen daher auf dem Radweg genutzt werden. 

Für ein Pedelec wird kein Führerschein benötigt. Es besteht keine Versicherungspflicht für ein Pedelec. 

Was viele Leute als „E-Bike“ bezeichnen, ist daher meist ein Pedelec. 

Alkohol am Pedelec? 

Lesen Sie hier alles zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Pedelecs.  Lesen Sie meinen Rechtstipp: E-Bikes, Pedelecs & E-Scooter: Führerscheinpflicht? Versicherungspflicht? Alkohol am Steuer? Anwältin informiert.

Als Strafverteidigerin informiere ich Sie zu allen Themen rund ums Verkehrsstrafrecht.

S-Pedelec

Bei dem S-Pedelec handelt es sich um ein Speed Pedal Electric Cycle. Das S steht somit für Speed. Auch hier wird das Treten durch einen Motor unterstützt.

Im Unterschied zu einem Pedelec hat das S-Pedelec bis zu 4.000 Watt und eine Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. 

Ein weiterer Unterschied zum Pedelec ist, dass mittels Gashebel eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreicht werden kann, ohne, dass der Fahrer dabei treten muss. Mit einem S-Pedelec muss auf der Straße gefahren werden, Radwege dürfen nicht genutzt werden

Man braucht man für das S-Pedelec einen Führerschein der Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre). Ebenso ist ein S-Pedelec als Kraftfahrzeug versicherungspflichtig. Daher gilt auch eine Kennzeichenpflicht und Helmpflicht beim S-Pedelec. 

Mehr Informationen zur Führerscheinpflicht, Kennzeichenpflicht und zu den Alkoholgrenzwerten beim S-Pedelec finden Sie in meinem Rechtstipp: E-Bikes, Pedelecs & E-Scooter: Führerscheinpflicht? Versicherungspflicht? Alkohol am Steuer? Anwältin informiert.

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E-Bike 

Ein E-Bike ist ein elektrounterstützendes motorisiertes Zweirad. Das E-Bike kann unabhängig von der Tretleistung gefahren werden und ist somit einem Mofa ähnlich. 

Auch das E-Bike besitzt einen Gashebel, mit welchem ohne eigene Tretleistung eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden kann.

E-Bikes bis zu maximal 20 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Leichtmofas. E-Bikes bis zu 45 km/h gelten als als Kleinkrafträder. Für beide Räder braucht man eine Fahrerlaubnis. E-Bikes sind versicherungspflichtig, es gilt Kennzeichenpflicht. 

Alkohol auf dem E-Bike? Führerscheinpflicht? Kennzeichenpflicht?

Als Verteidigerin im Strafrecht informiere ich Sie über Strafbarkeitsfallen beim E-Bike!

Mehr Informationen hierzu finden Sie in meinem Rechtstipp: E-Bikes, Pedelecs & E-Scooter: Führerscheinpflicht? Versicherungspflicht? Alkohol am Steuer? Anwältin informiert.

E-Scooter

E-Scooter sehen aus wie klassische Tretroller, werden aber durch einen elektrischen Motor angetrieben. Mit einem E-Scooter kann eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht werden. Ein Führerschein wird grundsätzlich nicht gebraucht, das Fahren eines E-Scooters ist jedoch erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt. 

Trotzdem ist zu beachten, dass nur eine Person pro E-Scooter fahren darf. Ein E-Scooter darf nur auf Radwegen und nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. 

Alkohol auf dem E-Scooter? Führerscheinpflicht? Kennzeichenpflicht?

Mehr Informationen hierzu finden Sie in meinem Rechtstipp: E-Bikes, Pedelecs & E-Scooter: Führerscheinpflicht? Versicherungspflicht? Alkohol am Steuer? Anwältin informiert.

und Führerschein & E-Scooter / E-Bike: hier lauern Gefahren

Noch Fragen?

Die Details sind mittlerweile in der sog. Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. 

Aufzupassen ist bei der rechtlichen Einordnung der E-Bikes, Pedelecs & Co. Denn diese werden nicht alle den Fahrrädern gleichgestellt. Hier lauern Strafbarkeitsfallen!

Lesen Sie hierzu: 

E-Bikes, Pedelecs & E-Scooter: Führerscheinpflicht? Versicherungspflicht? Alkohol am Steuer? Anwältin informiert.


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