East Capital - Doppelter Betrug? Bafin-Warnung - Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Jüngst haben wir über den Warnhinweis der Bafin vor der Gesellschaft "East Capital" in Potsdam berichtet, die unter der Website "eastcapital.io" um Anleger buhlt.

Hierbei bedient sich die Firma eines sog. Identitätsdiebstahls mit der gleichnamigen Gesellschaft "East Capital", ansässig in Stockholm, die - hoch seriös - unter der Website "eastcapital.com" im Netz zu Haus ist.

Nun haben uns Zuschriften erreicht, die zeigen, wie Anleger hier "abgezockt" worden sind: 

Zunächst hat in einen Fall der betreffende Anleger einen fünfstelligen Geldbetrag zur (vermeintlichen) Anlage in Kryptogeschäften investiert, musste dann aber rasch feststellen, dass das Geld "weg" ist. 

Wie ging es weiter?

Ich zitiere auszugsweise:

"Ich bekam einen Anruf von einer Frau Dr. Götz, zur Zeit in der Schweiz tätig . Sie hatte unser investiertes Geld (...) wieder gefunden bei der eastcapial.io. in Stockholm. Wir haben regelmäßig unser Portfolio gesehen, und es waren aufgelaufen ca. 324.500,--€. Frau Dr. Götz sagte uns zu, daß das Geld uns gehört. Wir unterschrieben eine Klausel, wonach die Kanzlei bei Beschaffung des Geldes 5% an Marge erhalten soll. Der Bank sollten wir vorab 7% Bearbeitungsgebühr zahlen."

(Zitat Ende)

Kurzum, der bereits um sein Eingangsinvestment geprellte Anleger sollte also nochmals einen Betrag von 7% auf € 324.500,--, demnach € 22.715, nur als "Bearbeitungsgebühr" zahlen. 

Selbstredend, dass er auch dieses Geld nicht mehr wiedersehen würde.

Dem ersten Betrug, dem Verlust des Initialinvestments, sollte gleich ein zweiter Betrug folgen.

Auch wir als Anwälte in diesem Bereich müssen feststellen - ein Verhalten, was nur noch sprachlos macht.

Ganz ganz wichtig für Sie:

Halten Sie sich bitte unbedingt von der Gesellschaft eastcapital.io fern!

Und wenn Sie bereits Geld dorthin überwiesen haben sollten?

Warum hier unser Warnhinweis?

Anleger bei "East Capital, Potsdam" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall würden wir Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Gute Nachrichten für rechtsschutzversicherte Anleger: Die von den Versicherern gerne zitierten Risikoausschlüsse für Kapitalanlagegeschäfte greifen in Fällen wie diesen nicht, wenn das Kapital von vornherein in betrügerischer Absicht erlangt und zu keinem Zeitpunkt am Kapitalmarkt platziert wurde. Auch hier kann ein versierter Rechtsanwalt den Versicherer in der Regel zu einer Deckungszusage bewegen.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit über 20 Jahren im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz tätig und vertritt regelmäßig Opfer von Anlagebetrugsfällen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17



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