Ebay Kleinanzeigen Kreditkartenbetrug - Polizei warnt vor Betrugsmasche!

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Polizei warnt vor aktueller Betrugsmasche!

Derzeit ist bundesweit eine Betrugsmasche zu beobachten, die immer nach derselben Methode verläuft und die nur Verkäufer von Waren auf Ebay-Kleinanzeigen trifft:

Ein Verkäufer veröffentlicht auf Ebay- Kleinanzeigen ein Verkaufsangebot. Hierauf meldet sich ein vermeintlicher Käufer. Die Kommunikation findet meist über WhatsApp statt. 

Der Käufer gibt vor, die Zahlung des Kaufpreises über einen sicheren Zahlungsweg von Ebay vornehmen zu wollen und sendet einen Link. Der Verkäufer folgt diesem Link und gibt seine Kreditkartendaten ein. Er bestätigt dies dann durch die Eingabe einer TAN.

Der Link ist aber derart manipuliert, dass die Täter nunmehr vollständig auf die Kreditkarte zugreifen können und zahlreiche Abbuchungen vornehmen.

Der Polizei ist diese Betrugsmasche inzwischen bekannt, sodass öffentliche Warnungen ausgesprochen werden.


Was sollten Sie unternehmen, wenn Sie betroffen sind?

1. Kontaktieren Sie umgehend ihre Bank und teilen schriftlich/ per E-Mail mit, dass es sich um einen Betrug handelt und die Zahlung keineswegs übermittelt werden soll.  

2. Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei und teilen dieser die Empfänger-IBAN mit. Diesseits sind zahlreiche Fälle bekannt, bei der die Empfängerkonten in der Ukraine sind.

3. Fordern Sie Ihre Bank auf, ein sog. Chargeback-Verfahren einzuleiten. Auf diese Weise ist der Händler verpflichtet, Kaufbelege einzureichen, die nachweisen, dass Sie die Transaktion auch wirklich in Auftrag gegeben haben.

4. Übermitteln Sie Ihrer Bank sämtliche Korrespondenz mit den Tätern, bestenfalls auch den Link, den Sie angeklickt haben. Auf diese Weise muss gegenüber der Bank dargelegt werden, dass Sie keinesfalls grob fahrlässig gehandelt haben, weil es schlicht keinerlei Verdachtsmomente gab.


Wie sieht es rechtlich aus? 

Von wem erhalte ich mein Geld zurück?

Es ist leider sehr selten, dass Banken Ihrer Weisung folgen und die Buchung stoppen. Denn bei Kreditkarten gilt die sog. "Zahlungsgarantie gegenüber dem Händler". Die Banken führen derartige Zahlungen also aus, wenn sich aus ihren technischen Daten ergibt, dass Sie die Zahlung autorisiert haben. 

Tatsächlich erfolgte aber keine Autorisierung einer Zahlung. Welche Rechtsgrundlage gilt dann?

Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt: Bei nicht autorisierten Zahlungen ist der Zahlbetrag unverzüglich zu erstatten, § 675u BGB.

Zudem haftet die Bank gemäß § 675m Abs. 1 Ziff. 5 BGB. Nach dieser Vorschrift ist sie verpflichtet, jede Nutzung des Zahlungsinstruments zu verhindern, sobald eine Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 erfolgt ist. Das bedeutet: Sobald Sie ihrer Bank angezeigt haben, dass die Zahlungen nicht von Ihnen stammen, muss die Bank sich zunächst vergewissern, dass Sie die Überweisung autorisiert haben. Sie müsste also beim Händler, der vorgibt, sie hätten bei ihm eingekauft, die Kaufverträge bzw. Rechnung anfordern. Meist ist hierdurch erkennbar, dass Täter im Ausland Waren auf ihre eigenen Namen bestellt und auf ihre eigenen Namen liefern lassen. 

Die sog. "Zahlungsgarantie" gilt übrigens nicht, wenn der Bank ein Betrug bekannt ist. Dies hat der BGH in der Vergangenheit mehrmals bestätigt, vgl. BGH, Urt. v. 12.7.2005 – XI ZR 412/04: Die Banken müssen eine Identitätsprüfung vornehmen, die nachweisen, dass der Kauf wirklich dem Kreditkarteninhaber zugerechnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, darf die Zahlung nicht ausgeführt werden.


> Update < (Stand 13.07.2022)

Wir konnten inzwischen zugunsten einiger unserer Mandanten eine vollständige außergerichtliche Erstattung der Beträge durch diverse Banken erwirken.

So hat die Volksbank Karlsruhe den Schadensfall nach einiger Bearbeitungszeit vollständig erstattet.

Auch die IngDiba hat eine vollständige Erstattung der Beträge vorgenommen. 

Eine weitere Privatbank bietet zumindest die hälftige Kostenerstattung an.

Ein zeit- und kostenintensives Klageverfahren ist also nicht immer notwendig. 

Einige Kreditinstitute haben erkannt, dass es sich um technische Manipulationen handelte, und dass die jeweiligen Transaktionen eben nicht von dem Kunden autorisiert wurden.


 Sollten Sie eine Hausratsversicherung besitzen, können Sie versuchen, den Schaden dort zu melden. Meiner Kanzlei sind mehrere Fälle bekannt, bei welchen Hausratsversicherungen die Phishing-Schäden im privaten Bereich übernehmen.





Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

Sie können uns unverbindlich kontaktieren und ihre Vertragsunterlagen zusenden. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

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Foto(s): pexels/cottonbro


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