Veröffentlicht von:

Ebay-Serienbetrüger zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Bochum hat im Februar 2013 einen aus Bochum stammenden Angeklagte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen sogenannten „Ebay-Betrugs" verurteilt. Hinzu kam eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (180 Tagessätze) und Bewährungsauflagen in Höhe von 5000 Euro.

Dem Angeklagten wurde vorliegend vorgeworfen zwischen Januar und März 2011 6359 Kunden getäuscht und rund 600.000 Euro erbeutet zu haben. Als Powerseller bei Ebay veräußerte er an Kunden in Frankreich hochwertige Elektrowerkzeuge zu günstigen Preisen. Als er nach einem Streit mit dem Hersteller keinen Warennachschub mehr bekam, bot er die Werkzeuge trotzdem weiter an. Die Kunden bekamen aber keine Ware. Da sie über das Käuferschutzsystem PayPal versichert waren, erhielten sie ihr Geld jedoch zurück, so dass letztendlich lediglich PayPal geschädigt wurde.

Die erhaltenen 600.000 Euro hatte der Täter von seinen Konten abgehoben und laut eigener Aussage ausgegeben. Das Gericht begründet die Strafaussetzung zur Bewährung unter anderem damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig war. Auch sei für die Kunden letztendlich kein Schaden eingetreten ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema