EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauch ? Geld von Bank zurückfordern, Fachanwalt informiert über aktuelle Rechtslage

  • 2 Minuten Lesezeit


Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten Bankkunden, die Opfer von EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauch geworden sind, ihre Ansprüche gegen die verfügende Bank zeitnah fachanwaltlich prüfen lassen.

Außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit haftet nämlich in der Regel die Bank.

Die sog. Beweislast liegt insoweit auf Seiten der Bank. Diese muss nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.

Ein Beispiel für grobe Fahlässigkeit wäre wenn der Bankkunde seine PIN-Nummer im Portemonnaie zusammen aufbewahrt hat.

Einen Fall grober Fahrlässigkeit hat aber kürzlich das Oberlandesgericht Stuttgart verneint, sodass die Bank verpflichtet ist, den abverfügten Betrag zu erstatten (OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2023, 9 U 200/22). Es handelt sich um einen Betrag von 18.000 EUR, den der dortige Kläger nun zurückerstattet erhält.

Die Bank konnte nämlich nicht den Nachweis führen, dass der Kunde die Karte und PIN grob fahrlässig  miteinander aufbewahrt hat oder die Karte mit der PIN versehen war.

Auch eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises kam der Bank nicht zugute.

Denn die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins sind nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, d.h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist. 

Aber wenn sogar ein Anscheinsbeweis für einen bestimmten Ursachenverlauf vordergründig sprechen sollte, kann diese immer noch entkräftet werden, indem der Inanspruchgenommene Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, die die ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit einer anderen Ursache naheliegt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jedenfalls in dem oben beschriebenen Fall die Regeln über den Anscheinsbeweis für nicht anwendbar erklärt. Die Bank unterlag dadruch!

Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass geschädigte Bankkunden gute Chancen haben, ihr verlorenes Geld von der Bank zurückzuerhalten.

Unserer Kanzlei begleitet EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauchsfälle bundesweit!

Kostenfreier Online-Check

Unser Angebot an Sie: Kostenfreie Einzelfallprüfung zur Ermittlung Ihrer Ansprüche!

Als im Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei (18 Jahre Berufserfahrung) sind wir für Sie bundesweit tätig.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Foto(s): kemal eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema