EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauch - OLG Stuttgart gibt Klage des Bankkunden statt - Bank muss haften!

  • 1 Minuten Lesezeit

EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauch - OLG Stuttgart gibt Klage des Bankkunden statt - Bank muss haften!

Das OLG Stuttgart hat entschieden: Der Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlers bei unberechtigter Nutzung von Girocard und Kreditkarte wurde erschüttert - Bank muss abverfügten Betrag erstatten (OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2023, 9 U 200/22).

Das OLG hat festgestellt, dass die Regeln des Anscheinsbeweis, auf welchen sich Banken regelmäßig berufen, wenn es um die Erstattung abverfügter Beträge vom Konto Ihrer Kunden geht, unanwendbar sind, wenn der Schaden durch zwei verschiedene Ursachen herbeigeführt worden sein kann, die beide typische Geschehensabläufe sind, für die der Karteninhaber aber nur in einem Fall die Haftung zu übernehmen hätte.

Dies kommt dann in Betracht, wenn ein enges zeitliches Aufeinanderfolgen von Entwenden der Karte und dem ersten nicht autorisierten Zahlungsvorgang besteht und deswegen in Betracht zu ziehen ist, dass der Kartendieb zuvor die persönliche Geheimzahl des Karteninhabers bei einem Zahlungs- oder Abhebevorgang ausgespäht hat.

Die Bank wurde vorliegend zur Zahlung von über € 18.000,00.- an die Klägerin zu zahlen.

Das OLG widersprach dabei der Ansicht des Landgerichts, die Klägerin habe grob fahrlässig die Pflicht zur Geheimhaltung der PIN verletzt. Für beide Karten wurde vorliegend die gleiche PIN verwendet.

Das OLG gab der Klage, unter Verweis auf § 675 u S. 2 BGB statt. Der Beklagten stehe kein aufrechenbarer Gegenanspruch wegen grob fahrlässigen Handelns der Klägerin nach § 675 v Abs. 3 BGB zu. Das Landgericht hatte mit abwegiger Begründung, v.a. gestützt auf fernliegende Vermutungen, eine solches Verhalten der Klägerin quasi konstruiert. Der Klägerin konnte vorliegend nicht nachgewiesen werden, dass Karte und PIN grob fahrlässig  miteinander aufbewahrt oder die Karte mit der PIN versehen war.

Unserer Kanzlei begleitet EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauchsfälle bundesweit.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Beiträge zum Thema