Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Einfacher Versicherungsfall: Anwalt unnötig?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]

Für einfach gelagerte Versicherungsfälle muss kein Anwalt beauftragt werden. Der Versicherte kann die Versicherung auch selbst kontaktieren und zur Leistung auffordern.

Nach einem Unfall geht der Stress oft erst richtig los. Schließlich will jeder Unfallbeteiligte Schadensersatz bekommen, ohne selbst welchen zahlen zu müssen. Häufig wird dann ein Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt, der dann auch noch von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden soll.

Anwaltsgebühren vom Versicherer zu ersetzen?

Nach einem Unfall wollte der Geschädigte den ihm entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Er schaltete daher einen Anwalt ein, der bei der Versicherung seines Mandanten den Schaden geltend machte. Die dabei entstandenen Gebühren sollte Versicherung der Unfallverursacherin übernehmen, was von der aber abgelehnt wurde. Die Inanspruchnahme eines Juristen sei im vorliegenden, einfach gelagerten Fall gar nicht nötig gewesen. Nun klagte der Geschädigte die Rechtsanwaltsgebühren ein.

Anwaltliche Hilfe war nicht erforderlich

Das Amtsgericht (AG) Bochum verneinte eine Zahlungspflicht der gegnerischen Versicherung. Der Geschädigte ist ein durchschnittlich befähigter Mensch, von dem erwartet werden kann, dass er einfach gelagerte Fälle - wenn also z. B. die Schuldfrage unstreitig ist - seiner eigenen Versicherung selbst melden sowie zur Zahlung auffordern kann. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die eigene Versicherung - im Vergleich zur gegnerischen - nicht von vorneherein sämtliche Ansprüche ihres Vertragspartners ablehnt, sondern ihm vielmehr hilft, indem sie etwa fehlende Angaben erfragt. Ein Anwalt war deshalb nicht erforderlich.

(AG Bochum, Urteil v. 17.09.2012, Az.: 75 C 128/12)

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema