Einvernehmliche Scheidung mit 1 Rechtsanwalt

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Bei der einvernehmlichen Scheidung wird, was naheliegt, im Gegensatz zur streitigen Scheidung nicht im Scheidungsverfahren vor Gericht gestritten. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass es entweder keine Streitpunkte überhaupt gibt, die Eheleute auf die Austragung von durchaus vorhandenen Differenzen schlicht verzichten oder streitige Trennungs- und Scheidungsfolgen bereits im Vorfeld des gerichtlichen Scheidungsverfahrens vorab geeignet moderiert erledigt werden können und in der vorgesehenen Form dann festhalten werden. Ihr Scheidungsanwalt kann hier mit einer Beratung die richtigen Weichen rechtzeitig stellen.

Regelungen sind zu treffen, wenn es hierfür eine Notwendigkeit gibt, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

- Umgang und Unterhalt Kinder

- Unterhalt Ehegatte bei höherer Einkommensdifferenz

- Teilung Vermögenszuwachs (Zugewinn)

- Ehewohnung (Auseinandersetzung Immobilie und Nutzung) und Hausrat

So lässt sich durch außergerichtliche Verständigung natürlich viel Geld und Zeit sparen, gegenüber teuren und nervenzehrenden gerichtlichen Verfahren. Oft lassen sich die jeweiligen Positionen relativ schnell klären, wenn der Wille für eine faire Einigung grundsätzlich vorhanden ist.

Leben die Eheleute dann nach erfolgreich vorbereiteter Einigung bereits einige Monate getrennt, was die Regel sein wird, kann die Laufzeit des gerichtlichen Verfahrens tatsächlich auf wenige Wochen verkürzt werden, während streitige Auseinandersetzungen sich praktisch über Jahre beim Familiengericht erstrecken können. Auch die Kosten des Scheidungsverfahrens reduzieren sich erheblich, da es keinen Streit über sogenannte Folgesachen gibt, die den Verfahrenswert drastisch erhöhen können. Auch wird für das gerichtliche Verfahren wegen Scheidung dann ein einziger Rechtsanwalt in der Regel ausreichen, da es keinen Streit mehr bei Gericht auszufechten gilt.

Die gerichtliche Auseinandersetzung nach dem Motto „ich möchte nur was mir zusteht“ hat neben der Kostenfrage den gravierenden Nachteil, dass dieser Punkt regelmäßig einseitig jeweils unterschiedlich interpretiert wird. Die verschiedenen Sichtweisen haben ja oft auch zum Scheitern der Ehe geführt, so dass der Streit vor Gericht ohnehin auch zu Kompromissen führt, die im Vorfeld der Scheidung viel einfacher und wesentlich kostengünstiger regelbar sind.

Der richtige Weg bei vorhandenen Differenzen in Bezug auf gewünschte Regelungen für die Zeit der Trennung (Stichwort: Trennungsjahr) ist daher stets die qualifizierte Beratung

durch den in Scheidungsverfahren spezialisierten Rechtsanwalt.

Natürlich kann auch nicht jedem Streit kostengünstig aus dem Weg gegangen werden. Aber den Versuch wird es im wahrsten Sinne des Wortes sehr oft wert sein.

Rechtsanwalt Stefan Buri (Ehe- und Familienrecht)

In Bürogemeinschaft Rechtsanwälte ASRA


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