Einzelunternehmen oder GmbH und wie funktioniert die Umwandlung?

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Vor- und Nachteile der GmbH

Viele mittelständische Unternehmen funktionieren als Einzelunternehmen – die Gründer sind oft allein oder mit wenigen Mitarbeitern in die Selbstständigkeit gestartet und nach und nach zu einem größeren Betrieb gewachsen. 

So ist allerdings in der Regel nicht nur der Betrieb gewachsen, sondern gewachsen sind auch die Ansprüche der Kunden. Auch wenn ein Einzelunternehmen eine traditionelle und weit verbreitete Unternehmensform ist, genießt die GmbH oft mehr Ansehen. Ob dies berechtigt ist, sei hier dahingestellt – diese Rechtsform bietet allerdings durchaus Vorteile. 

Einer der wichtigsten Vorteile ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften – in der Regel – nicht persönlich.

Weitere Vorteile sind z. B.:

  • der Gesellschaftsvertrag (Satzung) kann flexible Regelungen enthalten, z. B. für den Fall einer Auseinandersetzung, eines Gesellschafterwechsels, erbrechtliche Regelungen, Nachschusspflichten etc.
  • die GmbH ist selbst rechtsfähig, kann also selbst Geschäfte/Verträge abschließen 
  • der einfache Verkauf des Unternehmens oder der Anteile (Abtretung der Geschäftsanteile an den Erwerber) und dabei Vorteil der Gesamtrechtsnachfolge (alle Verträge gehen über)
  • oft günstigere Besteuerung (Körperschaftssteuersatz meist niedriger als Einkommensteuersatz) und Möglichkeit sog. stiller Reserven

Nachteile können z. B. sein:

  • erforderliche Stammeinlage von mindestens 25.000 EUR, von denen bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss (Alternative ggf.: UG haftungsbeschränkt)
  • Bilanzierungspflicht, Eintragung im Handelsregister mit den damit verbundenen Pflichten
  • Gründung, Veränderungen, Abtretung/Verkauf sind beurkundungspflichtig (Notar)
  • Haftung von Geschäftsführer und ggf. auch Gesellschafter (es droht insbesondere dem Geschäftsführer bereits bei Fahrlässigkeit eine unbegrenzte Haftung mit dem eigenen privaten Vermögen)

Wenn man nicht bereits für den laufenden Geschäftsbetrieb die Vorteile für das Unternehmen am Markt erkennt und nutzen möchte, ist allerdings häufig spätestens für eine Unternehmensnachfolge die Rechtsform der GmbH eine sinnvolle Variante. Um hier dann auch alle Steuervorteile zu erhalten, sollte man sich rechtzeitig bei seinem Steuerberater informieren, da unter Umständen „Wartefristen“ eingehalten werden müssen.

Der Übergang mit Gesamtrechtsnachfolge – Umwandlung in GmbH

Um die Vorteile einer echten Gesamtrechtsnachfolge (alle bestehenden Verträge mit den Angestellten, Kunden, Lieferanten und auch dem Vermieter gehen ohne Änderungen über) zu erreichen, muss das Einzelunternehmen als Rechtsperson direkt in eine GmbH übergehen. Dabei sind dann vormaliges Einzelunternehmen und die GmbH schlussendlich identisch. 

Dies funktioniert wie folgt:

  • Eintragung des Einzelunternehmens als „eingetragener Kaufmann (e. K.)“ in das Handelsregister
  • anschließend Übergang in eine GmbH durch Umwandlung - diese heißt in diesem speziellen Fall „Ausgliederung“ 

Dabei wird kein Stammkapital mit Barmitteln eingezahlt, sondern es wird das Betriebsvermögen als Stammkapital für die neu entstehende GmbH verwendet (sog. Sachgründung). Wenn das Mindestkapital von 25.000 EUR dabei mit Hilfe der „Sachgesamtheit des Unternehmens“ (ggf. durch Steuerberaterin/ Steuerberater prüfen lassen!) erreicht werden kann, muss eben gerade kein weiteres Kapital beschafft werden, wie es sonst bei einer sogenannten Bargründung einer GmbH der Fall wäre. Insgesamt dürfen allerdings die bestehenden Verbindlichkeiten/ Schulden des Einzelkaufmanns sein Vermögen nicht übersteigen.

Tipp:

Dieser Artikel kann nur erste Anhaltspunkte bieten, deshalb: sollten Sie Ihr Einzelunternehmen gern in eine GmbH umwandeln wollen, ist in jedem Falle eine rechtliche und steuerliche Beratung sinnvoll. Oftmals wird der Weg gewählt, „einfach“ eine GmbH mit Barmitteln neu zu gründen, ohne zu bedenken, wie das ursprüngliche Unternehmen dann in die GmbH überführt werden könnte. Welche rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten Sie hier haben – ggf. auch die Wahl noch anderer Rechtsformen – und welche Vorteile Sie daraus ziehen können, sollten Sie im Vorfeld prüfen lassen.



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