Der Unternehmenswert im Scheidungsverfahren – ein klassischer Streitpunkt

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Auch wenn auf den ersten Blick Ihr Unternehmen mit Ihrer Beziehung nicht direkt zu tun hat: im Falle der Trennung und Scheidung spielt es zumeist eine ganz wesentliche Rolle.

Da ein Unternehmen oft die Existenzgrundlage für einen oder beide Ehegatten bildet und damit auch einen entsprechenden Wert darstellt, stellt sich immer auch die Frage nach der Höhe dieses Wertes und wie dieser zu bemessen ist.

Wie bei allen anderen Vermögenswerten, die während der Ehe erworben wurden, muss auch der Wertzuwachs eines Unternehmens im sogenannten Zugewinnausgleichsverfahren zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden. Und wie ist dieser zu bemessen? Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer hat natürlich aufgrund der betrieblichen Ergebnisse und der betrieblichen Ausstattung eine mehr oder weniger konkrete Vorstellung von dem Unternehmenswert. Davon abgesehen, dass hier in der Regel auch noch mehrere Zeitpunkte maßgeblich sind (Beginn der Ehe, Zeitpunkt der Trennung und Zeitpunkt des Scheidungsantrages), ist das natürlich sehr subjektiv und persönlich, so dass sich eine sachverständige Bewertung meistens nicht vermeiden lässt.

Da es sehr viele unterschiedliche Verfahren zur Unternehmensbewertung gibt, die zu ebenso unterschiedlichen Ergebnissen führen, ist der Streit vorprogrammiert – denn hier stehen sich natürlich gegensätzliche Interessen gegenüber. Und so ist es nicht selten, dass hier nicht nur eine gerichtliche Auseinandersetzung folgt, sondern auch Gutachten – meist auch noch mehrere – zu sehr hohen Kosten erstellt werden müssen. Je nach Aufwand und Art des Unternehmens können hier bis zu fünf- oder sogar sechsstellige Beträge allein für die Gutachtenerstellung im Raum stehen.

Dies sollte unbedingt Anlass dafür sein, im Vorfeld über einen Ehevertrag bzw.  ehevertragliche Regelungen nicht nur nachzudenken, sondern diese auch umzusetzen. So kann man z.B. ein Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich ausschließen (sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft), ohne gleich Gütertrennung zu vereinbaren – denn auch das kann unter Umständen Nachteile haben. Auch wenn hier Notar- und Anwaltskosten entstehen, können Sie damit für den Fall einer Trennung und Scheidung nicht nur erhebliches Geld, sondern auch sehr viel Kraft und Nerven sparen, da ein gerichtliches Verfahren über den Zugewinnausgleich mit Unternehmensbewertung oft über mehrere Jahre geführt wird.

Gerne berate ich Sie dazu - beachten Sie in diesem Zusammenhang auch meinen Rechtstipp „Die Unternehmerscheidung – sichern Sie Ihr Unternehmen!



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