Eltern lassen Tochter fast verhungern – Vorladung, Misshandlung von Schutzbefohlenen

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Das zweieinhalb Jahre alte Mädchen wog nur fünfeinhalb Kilo, als die Jugendamtsmitarbeiter das Kind aus der Wohnung der Eltern holten. Der körperliche Zustand des Kindes war erschreckend. Sie hatte kein Unterhautfettgewebe und einen Hungerbauch, konnte weder sprechen noch stehen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Mädchen war aufgrund des schlechten körperlichen und seelischen Zustandes nicht möglich.

Das Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen

Für den Beschuldigten beginnt das Strafverfahren meist mit der Vorladung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Beschuldigte kann aber auch erst mit der Zustellung der Anklageschrift von dem Strafverfahren Kenntnis erlangen.

Sollten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, so sollten Sie dieser nicht Folge leisten. Als Beschuldigter haben sie ein Schweigerecht, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Eine unüberlegte Aussage vor der Polizei kann Ihnen den Weg zu einem Freispruch abschneiden, sei sie auch noch so gut von Ihnen gemeint gewesen. Meistens werden Sie gar nicht merken, dass die Vernehmungsbeamten Sie Dinge fragen, zu denen Sie besser hätten schweigen sollen.

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen

§ 225 StGB stellt zum einen das Quälen oder rohe Misshandeln des Schutzbefohlenen unter Strafe.

Als schutzbefohlene Person gilt, wer eine besondere Beziehung zum Täter hat. Dabei nennt das Gesetz vier Möglichkeiten einer solchen Schutzpflicht, von denen jedoch in den meisten Fällen mehrere gleichzeitig vorliegen.

Schutzbefohlener ist daher, wer der Fürsorge oder Obhut des Täters untersteht, seinem Haushalt angehört, von dem Fürsorgepflichtigen der Gewalt des Täters überlassen wurde oder dem Täter im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist.

Die Fürsorgepflicht umfasst neben der bloßen Schutzpflicht des Obhutsverhältnisses zusätzlich eine Förderungspflicht. Dem Täter muss daher auch eine Pflicht zur Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes obliegen. Beispielhaft hierfür ist die elterliche Personensorgepflicht.

Obhuts- und Fürsorgepflichten können sich aber auch aus rechtswirksamen Verhältnissen, wie etwa aus Vertrag, Gesetz, behördlichem Auftrag oder gerichtlicher Entscheidung ergeben.

Dem Haushalt des Täters gehört neben dem Ehegatten und dem Lebenspartner auch das Dienstpersonal, wenn es in das familiäre Leben aufgenommen worden ist.

Steht das Opfer zum Täter in einem Dienstverhältnis zum Täter, so muss die Tat auch während der Dienst- oder Arbeitszeit des Opfers geschehen. Das Dienstverhältnis kann dabei sowohl auf einem beamten- oder soldatenrechtlichen Dienstverhältnis oder auf einem Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB beruhen. Es kommen jedoch auch unentgeltliche Dienstverhältnisses in Betracht. Im Rahmen dieses Dienstverhältnisses muss das Opfer dem Täter untergeordnet sein.

Unter dem Quälen eines Schutzbefohlenen wird das Zufügen länger anhaltender oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden verstanden.

Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, welches das Wohlbefinden oder die Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Roh ist diese Misshandlung, wenn sie erheblich und der Täter dem Opfer gegenüber gefühllos ist.

Des Weiteren macht sich gemäß § 225 Abs. 1 StGB strafbar, wer bei der schutzbefohlenen Person eine Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Sorgepflicht herbeiführt.

Hierfür muss der Täter die ihm obliegende Fürsorgepflicht vernachlässigen. Das bedeutet, dass der Täter dieser Pflicht nicht genügend Aufmerksamkeit widmet. Das Opfer muss dadurch, dass sich der Täter nicht oder zu wenig um es kümmert eine Gesundheitsschädigung davontragen. darunter ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen und seelischen Funktionen nachteilig abweichenden pathologischen Zustands zu verstehen.

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Bringt der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

Verhalten bei Vorladung oder Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen

Sofern Sie eine Vorladung oder bereits eine Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen erhalten haben, sollten Sie dringend einen Strafverteidiger mit Ihrem Fall vertraut machen. Zusammen mit Ihnen kann Ihr Strafverteidiger dann auf Grundlage der Ermittlungsakten eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Gerne können Sie kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren. Als bundesweit tätiger Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne in allen Abschnitten des Strafverfahrens wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Seite und entwickle Ihre persönliche Verteidigungsstrategie.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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